Bundesrat verlängert Instrumente für den Klimaschutz bis Ende 2024
Wichtige Instrumente für Klimaschutz und die Reduktion von CO2-Emissionen werden verlängert. Der Bundesrat will im Herbst das CO2-Gesetz erneuern.
Das Wichtigste in Kürze
- Wichtige Klimaschutz-Instrumente wurden bis Ende 2024 verlängert.
- Im Herbst will der Bundesrat dann erneut eine Revision des CO2-Gesetzes anstreben.
Wichtige Instrumente für den Klimaschutz und die Senkung der CO2-Emissionen können bis Ende 2024 weiter genutzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte CO2-Verordnung gutgeheissen.
Unternehmen können sich damit von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich zur Reduktion ihrer Treibhausgas-Emissionen verpflichten. Importeure von Treibstoffen müssen CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland ausgleichen.
Bundesrat will neuen Anlauf für das CO2-Gesetz nehmen
Diese Klimaschutzmassnahmen waren bis Ende 2021 befristet. Nach dem Nein an der Urne zum CO2-Gesetz im Juni wäre eine Regulierungslücke entstanden, hätte das Parlament nicht einige Massnahmen bis 2024 verlängert. Im Herbst will der Bundesrat einen neuen Anlauf für die Revision des CO2-Gesetzes vorlegen, das ab 2025 gelten soll.
Fortgeschrieben hat das Parlament auch das Ziel für die Schweiz für die Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses: Die Emissionen sollen zwischen 2022 und 2024 jährlich um 1,5 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Weil kein Referendum ergriffen wurde, werden die Verlängerungen rückwirkend per Anfang Jahr in Kraft gesetzt.
Die revidierte CO2-Verordnung lässt neu auch Klimaschutzprojekte zu, bei denen Kohlendioxid dauerhaft im Wald oder in Böden oder auch im Untergrund gespeichert und so gebunden wird. Ab 1. Januar 2023 werden Flüge zwischen der Schweiz und Grossbritannien in das mit der EU verknüpfte EU-Emissionshandelssystem aufgenommen.