Der Grundbedarf in der Sozialhilfe soll um 2,9 Prozent ansteigen

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Bern,

Der Sozialhilfe-Grundbedarf in der Schweiz wird um 2,9 Prozent steigen, wie die SODK in Bern beschlossen hat.

Sozialhilfe
In der Schweiz soll der Sozialhilfe-Grundbedarf für den Lebensunterhalt um 2,9 Prozent steigen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sozialhilfe-Grundbedarf in der Schweiz steigt um 2,9 Prozent.
  • Die Anpassung soll Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.
  • Die Umsetzung sollte bis spätestens 1. Januar 2026 erfolgen.

In der Schweiz soll der Sozialhilfe-Grundbedarf für den Lebensunterhalt um 2,9 Prozent steigen. Das hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an einer Versammlung in Bern beschlossen. Wie die Konferenz am Montag mitteilte, folgt sie mit der Erhöhung um 2,9 Prozent den Beschlüssen des Bundesrats zur Anpassung der Teuerung bei der AHV und der IV.

Die Anpassung soll Menschen mit geringem Einkommen angemessene Unterstützung gewährleisten. Die SODK empfiehlt den Kantonen, die Neuerung spätestens am 1. Januar 2026 umzusetzen. Die SODK entschied auf Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in Privathaushalten umfasst nach Angaben der SODK Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch, allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Auslagen für den örtlichen Nahverkehr, Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung und Übriges.

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