Ins Restaurant und an Veranstaltungen - Neue Lockerungen in Kraft
Ein Duft von Freiheit liegt an diesem Montag in der Luft. Grund dafür sind deutliche Lockerungen der Corona-Massnahmen. Sie bringen Erleichterungen für Gastronomie, Grossveranstaltungen und auch für das private Leben. Angekündigt hatte sie der Bundesrat am Mittwoch.
Das Wichtigste in Kürze
- Restaurants dürfen nun wieder Gäste in Innenräumen bewirten, nachdem seit Mitte April nur die Terrassen geöffnet waren.
Ausserdem muss am Tisch keine Maske getragen werden, und die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird ebenfalls aufgehoben.
Gleichzeitig werden für Publikumsanlässe wieder mehr Zuschauer zugelassen. In Innenräumen sind neu 100 statt 50 und in Aussenräumen gar 300 statt 100 Personen erlaubt. Auch Privatveranstaltungen - etwa eine Hochzeit oder ein Geburtstagsfest - dürfen wieder grösser werden: Statt 10 dürfen sich 30 Menschen in Innenräumen treffen, statt 15 sind es draussen 50.
Im Amateurbereich erlaubt der Bundesrat Mannschaftssportarten wieder einen geregelten Spielbetrieb. Neu dürfen 50 Personen gemeinsam Sport treiben, was unter anderem Fussballspiele wieder möglich macht.
Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. An Hochschulen und in der Erwachsenenbildung wird die Kapazitätsbeschränkung für Präsenzveranstaltungen aufgehoben.
Laut dem Bundesrat soll noch vor dem Sommer «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen, wie es am vergangenen Mittwoch vor den Medien hiess. Voraussichtlich am 11. Juni sollen die Pläne in Konsultation gehen. Am 23. Juni will der Bundesrat einen Entscheid über das nächste Öffnungspaket fällen, das dann ab dem 1. Juli gelten soll.