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Ständerat versenkt Vorlage zur erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

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Bern,

Der Ständerat hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge von KMU abgelehnt.

Der Ständerat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht nicht erleichtern. (Themenbild)
Der Ständerat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht nicht erleichtern. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Ständerat will nichts wissen von neuen Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben. Er hat vom Bundesrat vorgeschlagene Änderungen des Zivilgesetzbuches zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge erneut abgelehnt. Damit ist die Vorlage erledigt.

Die kleine Kammer folgte am Dienstag mit 25 zu 17 Stimmen und mit einer Enthaltung der vorberatenden Rechtskommission (RK-S) und trat nicht auf die Vorlage ein. Sie bestätigte damit ihren Entscheid vom vergangenen Sommer. Obwohl der Nationalrat in der Folge auf das Geschäft eingetreten war, ist dieses nun vom Tisch.

Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) wies im Namen einer Mehrheit darauf hin, dass kein Regulierungsbedarf bestehe. In den allermeisten Fällen gehe die Vererbung eines Unternehmens einvernehmlich vonstatten. Eine Minderheit argumentierte erfolglos dagegen, dass es nicht im Interesse der Wirtschaft sei, wenn ein Unternehmen liquidiert werden muss, weil die Unternehmensnachfolge bei mehreren potenziellen Erbinnen oder Erben nicht geregelt worden ist.

Kommentare

User #1043 (nicht angemeldet)

Ein Hinweis: Es können auch Schulden vererbt werden. Wenn die finanziellen Verhältnisse privat nicht bekannt sind bei der Wohnsitzgemeinde, wo die Schriften hinterlegt sind bei der Einwohnerkontrolle und wo die Steuern bezahlt werden ein Öffentliches Inventar mit Rechnungsaufruf verlangen. Wenn es sich um Firmen handelt beim Steueramt des Hauptsitzes sich erkundigen, beim Betreibungsamt, bei der Bank (laufende Kredite, usw.) und sich bei Firmen erkundigen, welche die Finanziellen Mittel aufzeigen. Wenn bei den Erkundigungen Schulden ans Tageslicht kommen, dann beszeht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen innerhalb einer 3-monatigen Rechtsfrist ab Todesdatum.

User #3933 (nicht angemeldet)

Klar was wollen das Parlament (Natinalrat, Ständerat), der Bundesrat und die Rechtskommission etwas dagegen unternehmen wenn sie ja von den Erbschaften (auch von Privatpersonen und nicht nur Juristische Personen) rechtzeitig die Steuern bezahlt bekommen und die Erbe gemeinschaft die Schuldenzeche solidarisch übernehmen muss, weil Erbengemeinschaften solidarisch haften?

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