Wahlen Europaparlament: Auch die Schweiz wählt mit
Die EU-Bürger wählen ihr neues Europaparlament. Auch 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz sind zur Wahl aufgerufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 1,7 Millionen EU-Bürger in der Schweiz sind für die EU-Parlamentswahl wahlberechtigt.
- Wo und wie EU-Bürger in der Schweiz wählen können, hängt vom jeweiligen Herkunftsland ab.
Vom Donnerstag, 23. Mai bis am Sonntag, 26. Mai sind die EU-Bürger aufgerufen, ihr neues Europaparlament zu wählen.
Es sind richtungsweisende Wahlen für die EU. Aber auch für die Schweiz. Denn: Nebst Entscheidungen über europäische Rechtsakte – gleichberechtigt mit dem EU-Ministerrat – sowie über das EU-Budget muss der Rat auch den meisten internationalen Abkommen, die Drittstaaten mit der EU eingehen, zustimmen.
Dies betrifft auch Abkommen, welche die EU mit der Schweiz abschliesst. So etwa das viel diskutierte Institutionelle Rahmenabkommen.
1,7 Millionen wahlberechtigte EU-Bürger in der Schweiz
Obwohl die Schweiz selbst nicht in der EU ist, so kann sich dennoch ein Grossteil der Bevölkerung in der Schweiz an den EU-Wahlen beteiligen. Denn: Rund 1,4 Millionen EU-Bürger leben in der Schweiz. Hinzu kommen rund 600'000 Schweizer mit einer EU-Doppelbürgerschaft.
Von diesen 2 Millionen Menschen sind rund 1,7 Millionen wahlberechtigt. Damit ist jeder Fünfte in der Schweiz von der Europawahl betroffen. Das sind laut der Delegation der Europäischen Union für die Schweiz insgesamt mehr potenzielle Wähler als in manchen EU-Mitgliedstaaten selbst, etwa Luxemburg.
Gemäss Auslandschweizerstatistik besitzen zudem 345'000 Schweizer im Ausland auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Das macht insgesamt rund eine Million Schweizer, die das EU-Bürgerrecht und damit das europäische Wahlrecht besitzen.
Wahlen fürs Europaparlament: Wie wählt man aus der Schweiz?
Zu den EU-Parlamentswahlen zugelassen sind alle wahlberechtigten Bürger aller EU-Mitgliedstaaten im wahlfähigen Alter. Das heisst ab 18 Jahren – in Österreich bereits am 16.
Wo und wie die EU-Bürger in der Schweiz für das Europaparlament wählen können, hängt vom jeweiligen nationalen Wahlrecht des Herkunftslandes ab und variieren von Land zu Land.
So können spanische und portugiesische Bürger in der Schweiz ihre Stimme entweder brieflich oder auf dem zuständigen Konsulat abgeben. Französische Bürger müssen aufs Konsulat oder nach Frankreich selbst. Deutsche Staatsbürger können nur brieflich abstimmen, Italiener hingegen müssen zwingend für die Wahl nach Italien reisen.
In einigen Staaten ist zudem die rechtzeitige Eintragung in ein Wahlregister nötig. Für Bürger einiger EU-Länder ist wegen des nationalen Wahlrechts die Stimmabgabe aus dem Ausland gar nicht möglich.