Baselbieter Landrat genehmigt 298 Millionen Franken für die FHNW
Der Baselbieter Landrat genehmigt den Leistungsauftrag und 298 Millionen Franken für die Fachhochschule Nordwestschweiz.
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag 298 Millionen Franken sowie den Leistungsauftrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) genehmigt. Es handelt sich dabei um den Anteil des Kantons am Globalbeitrag 2025-2028. Der Entscheid fiel mit 72 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Insgesamt beträgt der Globalbeitrag 995 Millionen Franken. Gemäss Staatsvertrag zwischen den Trägerkantonen beteiligen sich nebst dem Baselbiet auch Basel-Stadt, Solothurn und Aargau daran. Der Vertrag von 2004 wird per 1. Januar 2025 erneuert.
Gemäss Vertragsschlüssel übernimmt das Baselbiet 29,9 Prozent der Trägerbeiträge. Im Vergleich zur letzten Leistungsauftragsperiode ist der Beitrag 27,2 Millionen Franken höher. Gründe dafür sind die Teuerung, die Weiterentwicklung der FHNW und vor allem die wachsende Anzahl Studierender im Kanton Basel-Landschaft, so etwa beim Campus Muttenz.
Folgen des Erfolgs
«Wir sind Opfer unseres eigenen Erfolgs geworden», sagte Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP). Der Landrat nahm dabei auch die neue kantonale Eigentümerstrategie der FHNW zur Kenntnis genommen. Dabei fliesst Motion des ehemaligen Landrats Klaus Kirchmayr (Grüne) ein, die mehr Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW fordert.
Der Kanton Basel-Landschaft konnte in Verhandlungen erreichen, dass die Zielvorgaben, dass mindestens 75 Prozent der Dozentinnen und Dozenten über ein Minimum von fünf Jahren Berufserfahrung verfügen müssen, aufgenommen wird. Die SVP stellte den Antrag, entgegen der Empfehlung von Regierung und Kommission, diese Motion nicht als erfüllt abzuschreiben.
Kontroverse um Praxisbezug
Fraktionssprecherin Caroline Mall fand die Vorgabe für die FHNW als zu unverbindlich. Der SVP-Antrag fand auch Unterstützung in anderen Fraktionen. Gzim Hasanaj (Grüne/EVP) sagte etwa, die FHNW solle sich nicht noch mehr den Universitäten angleichen und auf ihre Stärke, den Praxisbezug setzen.
Mit 50 zu 28 Stimmen bei 1 Enthaltung folgte der Landrat dem Antrag, die Motion nicht abzuschreiben. Die Kantonsparlamente von Aargau und Solothurn haben ihre Beiträge an die FHNW bereits genehmigt. Der Grosse Rat Basel-Stadt wird im Oktober entscheiden.