Einige Kantone sind schlecht auf neues Sexualstrafrecht vorbereitet

Manche Kantone sind für die Umsetzung des neuen Sexualstrafrechts auf Anfang Juli schlecht gerüstet.

Mit dem revidierten Sexualstrafrecht, das am 1. Juli in Kraft tritt, gilt neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». (Symbolbild) - Pexels

Einige Kantone sind für die Umsetzung des neuen Sexualstrafrechts auf Anfang Juli ungenügend vorbereitet. Einem Bericht zufolge mangelt es unter anderem bei der Betreuung der Opfer und der Spurensicherung. So fehle es insbesondere für Fachpersonen von Polizei und Spitälern an wichtigen Aus- und Weiterbildungen, teilte der Think-Tank Reatch am Montag mit. Eine Forschungsgruppe hat in Zusammenarbeit mit dem Think-Tank eine Umfrage bei kantonalen Verwaltungen sowie Fachverbänden dazu durchgeführt.

Mit dem revidierten Sexualstrafrecht, das am 1. Juli in Kraft tritt, gilt neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung liegt damit vor, wenn ein Opfer seine Ablehnung deutlich gemacht hat, beispielsweise durch Worte, Gesten oder durch Erstarren. Es ist nicht mehr erforderlich, dass sich das Opfer wehrt. Die Kantone Bern, Jura, Uri, Waadt und Wallis haben laut dem Bericht bereits Massnahmen ergriffen oder sind daran, solche zu ergreifen.

Verschiedene Bemühungen in den Kantonen

In anderen Kantonen wie Appenzell Ausserrhoden gibt es hingegen kaum Bemühungen zur Vorbereitung auf das neue Gesetz. Unter dem Strich sind die Kantone in der Romandie demnach schon weiter mit den ergriffenen Massnahmen als die Deutschschweiz.

Neben Mängeln in der Spurensicherung müssten sich Opfer oft selbst um die Koordination zwischen den Anlaufstellen und Ämtern kümmern, wobei besonders in Letztere häufig das Vertrauen fehle. Ausserdem sei die Datenlage rund um das Thema sexualisierte Gewalt in der Schweiz schlecht und es gebe viele Vergewaltigungsmythen. Zudem fehle es an Möglichkeiten für männliche Opfer, da die Betreuung primär auf Frauen ausgerichtet ist.