Im Aargau wird dritter bewilligungsfreier Sonntagsverkauf möglich

Die Aargauer Gemeinden können künftig einen dritten bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festlegen.

Das Aargauer Kantonsparlament unterstützt, dass Gemeinden einen Sonntagsverkauf ohne Bewilligung festlegen dürfen. (Symbolbild) - keystone

Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht mit 91 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Konkret können die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntag ausserhalb der Adventszeit bestimmen. Die Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, einen Verkaufssonntag zu erlauben.

Die Mehrheit des Parlaments will den Gemeinden mit dieser Regelung mehr Freiraum einräumen. Es gehe auch um regionale Besonderheiten, hiess es. Nach der neuen Regelung werden die Geschäfte wie bisher an zwei Adventssonntagen pro Jahr ohne besondere Bewilligung geöffnet haben.

Gemeindeautonomie und Feiertage

Der Regierungsrat legt die Daten jeweils – regional unterschiedlich – fest. Auch künftig können die Gemeinden keinen Sonntagsverkauf für den Bundesfeiertag und für die in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertage bewilligen.

Das geänderte Einführungsgesetz soll per 1. September 2025 in Kraft treten. Die Nein-Stimmen gegen die Gesetzesrevision stammten aus den Fraktion SP und EVP, vereinzelt aus der SVP-Fraktion.

Kontroverse Meinungen und frühere Entscheidungen

Zuvor hatte der Grosse Rat Anträge der Fraktionen SP und FDP klar abgelehnt. Die SP wollte erreichen, dass der Regierungsrat nur einen Sonntag in der Adventszeit und die Gemeinden oder Städte einen Sonntag in der übrigen Jahreszeit festlegen.

Die FDP wollte, dass die Gemeinden weitgehend frei sein sollen, auf welchen Sonntag sie den verkaufsoffenen Tag legen wollen. Die SVP machte sich für die Vorlage des Regierungsrats stark.

Vor 14 Jahren hatte das Aargauer Volk in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen abgelehnt.