Solothurner Stimmberechtigte entscheiden über kantonale Hundesteuer
Solothurner Stimmvolk wird am 18. Mai über eine neue kantonale Hundesteuer und die Befreiung von Assistenzhunden entscheiden.

Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über Änderungen des Hundegesetzes: Im Zentrum der Vorlage steht die Einführung einer kantonalen Hundesteuer von 35 Franken. Zudem sollen Assistenzhunde von der Steuer befreit werden.
Hundehalterinnen und Hundehalter mussten dem Kanton Solothurn bis 2023 eine «Kontrollzeichengebühr» bezahlen. Ab 2017 erhielten sie jedoch keine Hundemarke mehr. Diese war überflüssig geworden, weil der Bund die zentrale Erfassung aller Hunde in der Datenbank Amicus und die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vorgeschrieben hatte.
Dass der Kanton Solothurn die 40 Franken dennoch weiterhin erhob, stufte das Steuergericht Ende 2023 als unzulässig ein. Der Gebühr fehle die vom Gesetz verlangte Gegenleistung. Mit den Gebühreneinnahmen wurden die allgemeinen Aufgaben des Veterinäramtes in den Bereichen Hundehaltung, Tierschutz und Tiergesundheit finanziert.
Hundesteuern zur Finanzierung des Veterinäramts
Damit diese Kosten nicht von allen Steuerzahlenden getragen werden müssten, steht nun die Einführung einer kantonalen Hundesteuer zur Diskussion.
Die Hundesteuer war von Anfang umstritten. Nach Kritik in der Vernehmlassung hatte der Regierungsrat sie aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. In der Kantonsratsdebatte kam sie wieder hinein. Vorgesehen ist, dass Hundehalter pro Hund und Jahr 35 Franken bezahlen – zweckgebunden für das Veterinäramt.
Nicht betroffen von der Änderung ist die Hundesteuer der jeweiligen Wohngemeinde. Diese erhebt weiterhin zwischen 50 und 200 Franken pro Hund, um unter anderem die Kosten für die Leerung der Robidog-Kübel zu finanzieren.
Mit der Gesetzesänderung sollen zudem nicht mehr nur Blindenführhunde von der neuen kantonalen und bisherigen kommunalen Hundesteuer befreit werden, sondern auch alle von Invalidenversicherung anerkannten Epilepsiewarnhunde, Autismusbegleithunde und andere Assistenzhunde.
Unterschiedliche Meinungen zur Steuervorlage
Die Mehrheit des Kantonsrates sowie des Regierungsrates empfehlen die Annahme dieser Gesetzesänderungen. Die Steuer sei sozialverträglich und verursachergerecht. Die Kosten für den Vollzug des Hundegesetzes sollten nicht von Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Eine Minderheit lehnt diese Vorlage ab. Vorbildliche Hundehalterinnen und -halter verursachten dem Veterinäramt keine Mehrkosten, müssten aber trotzdem diese Steuer bezahlen, kritisieren sie.
Aufgaben wie Tierschutz oder Tierseuchenbekämpfung dienten öffentlichem Interesse und müssten aus dem Staatshaushalt finanziert werden.
Der Kantonsrat stimmte der Vorlage mit 59 zu 27 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 60 Stimmen knapp verfehlt, weshalb die Gesetzesänderung dem obligatorischen Referendum untersteht.