Die elektronische Stimmabgabe soll als dritter ordentlicher Stimmkanal etabliert werden. Die Kantone sollen aber entscheiden können.
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Ein Informationsheft zu einer Abstimmung liegt neben einem Laptop. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrat will die elektronische Stimmabgabe ermöglichen.
  • Jedoch soll das E-Voting nicht Pflicht sein.
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Der Bundesrat will das E-Voting in der Schweiz generell ermöglichen. Die elektronische Stimmabgabe soll als dritter ordentlicher Stimmkanal etabliert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vernehmlassung zu eröffnen. Er beschloss dies auf Basis des Berichts einer Expertengruppe.

Diese kam zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden könne. Die bereits heute geltenden hohen Sicherheitsanforderungen sollen im ordentlichen Betrieb weitergeführt und von der Verordnungs- auf Gesetzesstufe gehoben werden.

Kantone haben die Wahl

Die Kantone sollen ihre E-Voting-Systeme weiterhin selber auswählen können. Für deren Einsatz braucht es auch künftig eine Bewilligung des Bundesrates. Das Verfahren soll jedoch vereinfacht werden.

Die Kantone sollen nicht verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe einzuführen. Auch die Stimmberechtigten sollen die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben.

Aktuell befindet sich die elektronische Stimmabgabe im Versuchsbetrieb. Durchgeführt wurden über 200 Versuche. Seit 2004 haben insgesamt 14 Kantone einem Teil der Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. In acht Kantonen wird E-Voting angeboten.

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