Der Bundesrat will E-Voting ermöglichen
Urne, Brief und… E-Voting: Der Bundesrat will den dritten Stimmkanal etablieren. Die Kantone sollen aber nicht dazu verpflichtet werden, E-Voting anzubieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will E-Voting in der ganzen Schweiz ermöglichen.
- Dies entspreche einem Bedürfnis breiter Teile der Bevölkerung.
- Die Sicherheit soll gewährleistet und Manipulationen sofort erkannt werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vernehmlassung zu eröffnen. Er habe damit seine bisherige Haltung bestätigt, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Medien.
Sicherheit gewährleistet
Der Bundesrat wolle damit auch eine Diskussion auf Basis von Fakten ermöglichen. Sicherheitsbedenken seien legitim, und der Bundesrat nehme sie ernst, sagte Thurnherr. Es gehe auch um gefühlte Unsicherheit. «Wie bei Atomkraftwerken oder Flugreisen: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Es ist immer ein politischer Entscheid.»
Mit seinem Entscheid folgt der Bundesrat den Empfehlungen einer Expertengruppe. Diese kam in einem Bericht zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden könne.
Kantone haben die Wahl
Die Kantone sollen ihre E-Voting-Systeme weiterhin selber auswählen können. Für deren Einsatz braucht es auch künftig eine Bewilligung des Bundesrates. Diese würde aber unbefristet erteilt, wie Thurnherr erklärte. Die Kantone bräuchten nicht mehr für jede Abstimmung eine Bewilligung.
Vor allem aber sollen die Kantone nicht verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe einzuführen. Auch die Stimmberechtigten sollen die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben. Ob sie das bei jeder Abstimmung tun können oder sich festlegen müssten, würde ebenfalls kantonal geregelt.
Vorteile für die Demokratie
Zu den Vorteilen von E-Voting gehöre, dass die Abgabe von ungültigen Stimmen verunmöglicht wird, dass die Resultate schneller ermittelt werden können und dass Verspätungen wie bei der brieflichen Stimmabgabe verhindert werden. Eine höhere Stimmbeteiligung sei dagegen nicht zu erwarten, betonte Bundeskanzler Thurnherr.
Manipulationsversuche erkennen
Jeder erfolgreiche Manipulationsversuch muss nach der Vorlage des Bundesrats festgestellt werden können. Der Bundesrat hatte vor rund einem Jahr Transparenzmassnahmen beschlossen und nun eine Verordnungsänderung auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass der Quellcode der Systeme mit vollständiger Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden muss. Das soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die E-Voting-Systeme stärken.
Versuche in 14 Kantonen
Aktuell befindet sich die elektronische Stimmabgabe im Versuchsbetrieb. Durchgeführt wurden über 200 Versuche. Seit 2004 haben insgesamt 14 Kantone einem Teil der Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht.