Keine Familienzulagen im neuen Steuergesetz
Die kantonale Umsetzung der Steuerreform des Bundes (Steuervorlage 17) wird im Kanton Zürich nicht mit Erhöhungen von Kinder- und Ausbildungszulagen gekoppelt.

Das Parlament hat am Montag in erster Lesung entsprechende Anträge von SP und EDU deutlich abgelehnt. Die Sozialdemokraten forderten in einem Minderheitsantrag eine Erhöhung von Kinder- und Ausbildungszulagen um je 50 Franken im Monat. Die EDU wollte die Kinderzulage um 100 Franken aufstocken. Aktuell beträgt die Kinderzulage 200 Franken bis zum Ende des zwölften Lebensjahres und 250 Franken danach.
Die vorliegende Steuervorlage sei an der Urne nur mehrheitsfähig, wenn sie eine soziale Kompensation beinhalte, argumentierte die SP. Das hätten Abstimmungen in anderen Kantonen bereits gezeigt. Der Antrag sei zudem bescheiden, der Kanton Zürich zahle heute eine der tiefsten Kinderzulagen.
Die EDU wollte mit ihrem Antrag ihrer Positionierung als Familienpartei gerecht werden und forderte, einen Teil des von den Firmen «gesparten Gewinns» für Familien zu verwenden.
Vermischung von Steuer- und Familienpolitik
Die Frage der Familienunterstützung spaltete die Parteien im linken wie im rechten Parteispektrum. Während sich rechts die EDU mit ihrem Antrag isolierte, stellten sich links die Grünen gegen das Anliegen.
SVP wie Grüne kritisierten die Vermischung von Steuer- und Familienpolitik. Die Grünen wiesen darauf hin, dass sie sich bei der Steuerreform auch schon auf Bundesebene für eine Trennung der beiden Bereiche eingesetzt hätten.
Die FDP monierte, der Antrag bringe keinen Ausgleich für die ganze Bevölkerung und nicht einmal für eine grosse Mehrheit, sondern nur für Familien mit Kindern in einem bestimmten Alter. Die BDP sprach von einer «absoluten Ungerechtigkeit» und verwies zudem auf die tiefen Steuersätze für natürliche Personen im Kanton Zürich.
Auch Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) verwies auf andere Kantone. Diese hätten viel grössere Steuersenkungen beschlossen als der Kanton Zürich. Auch ohne Familienzulagen sei die Zürcher Steuervorlage daher «massvoll und vertretbar».