Nein zur «Katze im Sack»

Gemeinde Weggis
Gemeinde Weggis

Küssnacht,

Der Gemeinderat Weggis spricht sich dezidiert gegen die Abstimmungsvorlage über die Staatsreform AFR18 aus.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Am 19. Mai 2019 werden die Stimmberechtigten des Kantons Luzern über die Aufgaben und Finanzreform 2018 (AFR18) abstimmen. Die AFR18 ist eine umfassende Staatsreform und regelt die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Der Gemeinderat Weggis spricht sich dezidiert gegen diese Abstimmungsvorlage aus, genau wie er es zusammen mit Vertretern weiterer Luzerner Gemeinden bereits in der entsprechenden Vernehmlassung im vergangenen Jahr gemacht hat.

Die Elemente der AFR18 sind komplex (Gegenfinanzierung im Wasserbau, ein neuer Kostenteiler für die Volksschule sowie Anpassungen im Finanzausgleich). Sie haben ein klares Ziel: Der Kanton will seine Finanzen ins Lot bringen und die Gemeinden stärker belasten.

Dazu hält der Gemeinderat unmissverständlich fest: "Die so genannte Gegenfinanzierung belastet die ressourcenstarken Gemeinden zu stark, was zu negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen für den ganzen Kanton führen wird."

Kanton gewinnt – Gemeinden verlieren

Zudem verletz der vorgesehene verordnete Steuerfussabtausch die Gemeindeautonomie – die Gemeinden müssten für das Jahr 2020 ihren Steuerfuss senken, der Kanton würde seinen Steuerfuss erhöhen. Fazit: Der Kanton gewinnt, die finanzstarken Gemeinden verlieren! Die Globalbilanz des Kantons wird entlastet, indem dem Kanton mehr Mittel für die Finanzierung der Volksschule zufliessen. Dagegen überträgt der Kanton den Gemeinden Aufgaben, die einem stärkeren Wachstum in den nächsten Jahren unterliegen. So sollen zum Beispiel die Gemeinden Kosten im Sozialbereich vollumfänglich übernehmen, wie die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV oder die individuelle Prämienverbilligung für Sozialhilfeempfänger.

Schwächung des Finanzhaushaltes der Gemeinden

Die Kosten des Finanzausgleichs und der verordnete Steuerfussabtausch tragen zu einer übermässigen Mehrbelastung für die ressourcenstarken Gemeinden bei. Ebenso führt der neue Verteilschlüssel der Erträge aus Sondersteuern (bisher 50% Kanton: 50% Gemeinde, neu 72% : 28%) zu einer Schwächung des Finanzhaushalts der Gemeinden.Die Vorlage der AFR18 führt also zu massiven Verwerfungen bei den Gemeinden. Diese übermässige Belastung soll während sechs Jahren durch ein Härtefallsystem unter den Gemeinden ausgeglichen werden. Und zu einem Härtefall würde auch Weggis, ebenso wie weitere ressourcenstarke Gemeinden.

Zu viele Fragezeichen

Ein weiterer wichtiger Grund, weshalb sich der Gemeinderat Weggis gegen die AFR 18 ausspricht, ist deren Verknüpfung mit zwei Steuervorlagen, über die noch nicht entschieden ist. Es geht hier um die eidgenössische Steuervorlage (STAF), über welche ebenfalls am 19. Mai 2019 abgestimmt wird und um die kantonale Steuergesetzrevision 2020. Über Letztere soll im Kanton Luzern voraussichtlich im Jahr 2020 abgestimmt werden. Die Gegenfinanzierung der AFR18 kann nämlich nur eingehalten werden, wenn die besagten anstehenden Steuervorlagen gutgeheissen werden. Dann erwartet der Kanton insgesamt 46 Mio. Franken an jährlichem Mehrertrag zugunsten der Gemeinden. Ob diese beiden Vorlagen jedoch erfolgreich über die Abstimmungsbühnen gehen, steht in den Sternen. Es sind noch zu viele Fragezeichen bezüglich der AFR18 vorhanden, daher beurteilt der Gemeinderat Weggis die nötige Transparenz als nicht gegeben. Ohne diese Transparenz kaufen die Stimmberechtigten die „Katze im Sack“.

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