Volksabstimmung vom 25. November 2018

Gemeinde Niederbüren
Gemeinde Niederbüren

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Mitteilungen der Gemeinde Niederbüren

Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Am Sonntag, 25. November 2018 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet statt:

 Eidgenössische Volksabstimmung 

– Volksinitiative vom 23. März 2016 „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“

 – Volksinitiative vom 12. August 2016 „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ 

– Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den „Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)“ 

Kantonale Volksabstimmung

 – Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten

 – V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung Kommunale Volksabstimmung

 – Erwerb Museums-Liegenschaft (Grundstück Nr. 1114), im Sorntal, Niederbüren, durch die Politische Gemeinde Niederbüren

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger ab Vollendung des 18. Altersjahres, die nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen fünf Tage nach Abgabe des Heimatscheins beim Einwohneramt. Briefliche Stimmabgabe Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort der Poststelle übergeben oder am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag)

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