Wahlvorschläge und Ersatzwahlen

Gemeinde Gibswil
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Region Wald,

Ersatzwahl für das Präsidium sowie zwei Mitglieder der Schulpflege Fischenthal für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 9. November 2018 sind für die Ersatzwahl für das Präsidium sowie zwei Mitglieder der Schulpflege Fischenthal für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 folgende Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden:

Mitglieder

Kother Michael

Leu Oliver

Mani Urs

Orlando Petra

Präsident/-in

Lazzarotto Hans

Orlando Petra

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161; abgekürzt GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis spätestens am 3. Januar 2019, 12.00 Uhr, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei den Einwohnerdiensten, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, Formulare bezogen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 10. Februar 2019 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln unter Beilage eines Beiblatts durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 24. März 2019 stattfinden. Gegen diese Anordnung kann gem. § 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (LS 175.2; abgekürzt VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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