Baselbieter Regierung will Staatsbeiträge systematisch überprüfen

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Liestal,

Staatsbeiträge sollen im Kanton Basel-Landschaft künftig systematisch überprüft werden. Die Regierung hat dazu ein neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt.

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Die finanzielle Bedeutung der Staatsbeiträge habe sich in den vergangenen Jahrzehnten auch im Kanton Basel-Landschaft stark erhöht, sagte der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber am Donnerstag vor den Medien in Liestal. Eine einheitliche und regelmässige Überprüfung der Subventionen existiere jedoch nicht.

Das neue Staatsbeitragsgesetz (SBG) solle nun rechtliche Grundlagen für Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Bewirtschaftung von Abgeltungen und Finanzhilfen schaffen. Bislang bestehen gemäss Lauber einzig einige wenige gesetzliche Regelungen im Finanzhaushaltsgesetz sowie im Verwaltungsorganisationsgesetz.

Mit dem SBG werde auch das Konzept zur Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS) weitergeführt. Dieses hatten die Baselbieter Stimmberechtigten im Herbst 2017 angenommen.

Einheitliche Vergabekriterien

Die Vergabe von Staatsbeiträgen soll anhand eines transparenten Systems mit einheitlichen Kriterien über alle Direktionen erfolgen. Ein entsprechendes Konzept hat die Regierung schon im Februar beschlossen.

Laut Lauber sollen die Kriterien neben einer Gleichbehandlung der Antragssteller auch zu einer gewissen Entpolitisierung führen. Die Grundlagen für die politische Diskussionen im Landrat würden mit dem SBG anhand wirtschaftlicher Aspekten geschaffen.

Vorgesehen sind im SBG im Weiteren einheitliche Standards für Rechte und Pflichten der Beitragsempänfer. Unter anderem hat der Kanton umfassende Einsicht in Betriebe und Institutionen und in die finanziellen Verhältnisse. Die Pflichten können gemäss Kanton für einige Empfängerinnen und Empfänger zu einem Mehraufwand führen.

Regeln für Gewinne

Gesetzlich geregelt werden mit dem SBG auch die dank Betriebsbeiträgen erzielte Gewinne: Diese müssen als Rücklagen gesondert ausgewiesen werden und dürfen 20 Prozent des jährlichen Staatsbeitrags nicht übersteigen.

Verträge und Verfügungen zu Betriebsbeiträgen werden auf maximal vier Jahre limitiert - eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Vor einer allfälligen Erneuerung des Staatsbeitragsverhältnisses muss überprüft werden, ob dieses notwendig, wirksam, wirtschaftlich sowie tragbar und finanzierbar ist.

Das neue Gesetz sei keine Sparvorlage, sagte Lauber. Es gehe um einen «sorgfältigen und professionellen Umgang mit Steuergeldern». Durch die effektivere Bewirtschaftung der Staatsbeiträge soll ein effektiverer Einsatz der vorhandenen finanziellen Ressourcen erzielt werden.

Umfang von derzeit 610 Millionen Franken

In dem von der Regierung vorgelegten Budget 2019 betrifft dies konkret 610 Millionen Franken im Transferaufwand von rund 1,6 Milliarden Franken. Es sind diejenigen Gelder, bei denen der Kanton direkt Einfluss nehmen kann.

550 Millionen Franken davon entfallen auf Abgeltungen - also Beiträge, die durch die Übertragung kantonaler Aufgaben an Dritte entstehen. 60 Millionen werden als Finanzhilfen ausgezahlt für durch Dritte freiwillig erbrachte Tätigkeiten im öffentlichen Interesse.

Mit über 450 Millionen Franken weist gemäss Entwurf der Landratsvorlage die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion den grössten Anteil an den Staatsbeiträgen auf. Darunter finden sich die Abgeltungen an Bildungsinstitute wie die Universität Basel oder die Fachhochschule Nordwestschweiz.

Ebenfalls über 50 Millionen Franken an Staatsbeiträgen werden von der Bau- und Umweltschutzdirektion insbesondere im Bereich Verkehr sowie von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Bereich Gesundheit gewährt. Nettoabgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit Basel-Stadt betrugen 2016 rund 420 Millionen Franken.

Basel-Stadt Gesetz 1984 erlassen

Verschiedene Kantone haben gemäss Vorlagenentwurf in den letzten Jahren eigene Staatsbeitragsgesetze eingeführt. Als erster Kanton hatte der Kanton Basel-Stadt 1984 ein Subventionsgesetz erlassen. Seit einer Totalrevision 2013 heisst es Staatsbeitragsgesetz. Der Bund erliess 1990 ein solches Gesetz.

Die Vernehmlassung des Baselbieter Staatsbeitragsgesetzes dauert bis am 21. Dezember. In Kraft treten soll es per 1. Januar 2020.

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