Kanton plant zukünftige Organisation im Sozialwesen
Die Aufgaben in den Sozialdiensten haben in den letzten Jahren zugenommen und sind komplexer geworden. Insbesondere bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal zeigt sich diese Problematik.
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Gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Obwalden überprüft der Regierungsrat nach mindestens drei, aber höchstens fünf Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzgebung deren Wirksamkeit und Ergebnisse. Für die Evaluation ist der Kanton zuständig. Dabei werden sich grundsätzliche Fragen zur Organisation der zurzeit durch den Kanton geführten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und der damit zusammenhängenden Dienste, wie z.B. Berufsbeistandschaft, stellen.
Aufgrund der geschilderten Ausgangslage sind die Gemeinden gefordert, sich Gedanken betreffend Organisation und Entwicklung der Sozialdienste und mögliche Optionen der Zusammenarbeit zu machen. Alle Obwaldner Gemeinderäte haben deshalb beschlossen, diese Thematik anzugehen und eine Diskussion über die zukünftige Organisation und die Zusammenarbeit im Sozialwesen zu führen. Es werden dabei folgende Zielsetzungen verfolgt:
Die Gemeinderäte verfügen über Strategieoptionen für die Einführung möglicher Organisationsmodelle und kennen deren Auswirkungen (z.B. Kundennähe, Gemeindebezug, personelle und finanzielle Auswirkungen etc.).
Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages im Sozialwesen ist sowohl fachlich als auch personell für die Zukunft sichergestellt.
Die Entwicklungen im Sozialwesen (höhere Anforderungen; steigende Komplexität) sind angemessen berücksichtigt.
Die Strategieoptionen werden so ausgestaltet, dass jede Gemeinde nach Abschluss des Prozesses entscheiden kann, ob sie sich einer allfälligen neuen Organisation anschliessen will oder nicht. Im Umkehrschluss sind die Strategieoptionen so auszugestalten, dass diese auch im Verbund eines Teils der Obwaldner Gemeinden funktionieren.
Vorgehen
Eine Projektgruppe mit je einem Vertreter pro Gemeinde (Sozialdienstleitenden, Berufsbeiständen oder Gemeindeschreiber) wurde eingesetzt. Diese Projektgruppe arbeitet eng mit der externen Projektbegleitung der Hochschule Luzern zusammen und erarbeitet die nötigen Strategieoptionen. Die Projektsteuerung obliegt den Sozialvorsteher/innen der Obwaldner Gemeinden. Ergebnisse aus dem laufenden Arbeitsprozess werden gegen Mitte 2019 erwartet. Bis zur konkreten Einführung allfälliger neuer Organisationsformen dürften aus heutiger Sicht danach je nach Umfang der nötigen gesetzlichen Anpassungen noch ein bis drei weitere Jahre vergehen.
-Mitteilung des Kantons Obwalden (mba)