Kanton senkt Gewerbegrenze für Bergbauernhöfe
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Der Kanton Luzern reagiert mit der Änderung auf neue Bundesvorgaben. Der Bundesrat hatte die Standardarbeitskraft (SAK), eine Einheit zur Berechnung der Betriebsgrösse, dem technischen Fortschritt angepasst. Weil die Bergbauern vom technischen Fortschritt weniger profitieren können, senkte der Kantonsrat die Gewerbegrenze.
Die Anerkennung als Gewerbebetrieb kann sich für die Bauern existenzsichernd auswirken. Bäuerliche Gewerbebetriebe haben Vorteile im Bodenrecht, im Raumplanungsrecht und im Pachtrecht. Auf die Direktzahlungen hat dies aber keine Auswirkungen.
Kleine Steuerdebatte
Joseph Dissler (CVP), Präsident der vorberatenden Kommission, trat Befürchtungen entgegen, dass die Änderung zu zusätzlichem Bauvolumen ausserhalb der Bauzone führen könnte. Er sagte, bezugnehmend auf einen Zeitungsartikel, auch auf die Steuereinnahmen habe die Änderung keine Auswirkungen. Er stützte sich dabei auf Aussagen des Chefs der Steuerverwaltung.
Dem widersprach Hasan Candan (SP). Er sagte, das Departement habe nicht sauber gearbeitet, die Senkung der SAK-Grenze führe zu Steuerausfällen. Michèle Graber (GLP) sagte, ihre Fraktion lehne aus diesen Gründen die Vorlage ab.
Markus Odermatt (CVP) sagte, es gehe nicht um eine Steuervorlage oder eine Privilegierung der Landwirtschaft, sondern den Fortbestand der dezentralen Besiedlung im Berggebiet. Jost Troxler (SVP) sagte, Ziel seien hier bestmögliche Bedingungen für Kleinstbetriebe.
Regierungspräsident Robert Küng sagte, die Auswirkungen auf die Steuern seien in der vorberatenden Kommission diskutiert worden. Es könnten kleinste marginale Veränderungen beim steuerlichen Eigenmietwert nicht ausgeschlossen werden. Diese könnten aber nicht beziffert werden. Auch er sagte, dass es keine Steuervorlage sei.