Mangelhafter Umgang mit Kältemitteln
Die Betriebe wurden aufgefordert, Korrekturmassnahme zu ergreifen.
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Der Umgang mit Kältemitteln ist in Garagen und Brauereien in Basel-Stadt mangelhaft. Das Kantonslabor hat alle elf untersuchten Betreibe beanstandet.
Kontrolliert wurden acht Garagen, die Wartungen und Reparaturen an Klimageräten in Autos durchführen sowie drei Brauereien, die insgesamt neun Kälteanlagen betreiben. In sechs Garagen waren Chemikalien nicht konform gelagert, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. In allen drei Brauereien wurden ebenfalls falsch gelagerte Chemikalien entdeckt.
In zwei Brauereien sowie einer Garage wurden zudem nicht zugelassene Biozidprodukte verwendet. In einer Garage wurde ein verbotenes Kältemittel gelagert. Zwei Brauereien hatten zudem gegen die Meldepflicht verstossen. Kälteanlagen waren zudem falsch beschriftet.
Gerügt wurden im Weiteren die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht sowie der Wartungspflicht und der Dichtigkeitskontrollpflicht. Zudem gab es Verstösse gegen die Aufbewahrungspflicht der Sicherheitsdatenblättern. Die Betriebe wurden aufgefordert, Korrekturmassnahme zu ergreifen.
Kältemittel werden als Medium zur Wärmeübertragung in Kälteanlagen oder Klimageräten eingesetzt. Sie können gemäss Bericht beim Austreten aus Anlagen und Geräten oder beim Freiwerden in die Atmosphäre negative Folgen für die Umwelt haben. Auch seien gesundheitliche Schäden nicht auszuschliessen.