Neues Reglement im Strassenverkehr

Ab dem 1. April 2019 gilt das Reglement über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr. Angepasst wurden die Regeln betreffend Parkmöglichkeiten auf öffentlichem Grund und Befahren von Fahrverboten.

Parking Symbolbild
Nach Kritik verkleinern der Kanton Basel-Stadt und das UKKB ihr Parking-Projekt - Symbolbild

Am 1. April 2019 tritt das Reglement über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr mit dem dazugehörenden Gebührentarif in Kraft. Dabei wurde insbesondere der Anpassungsbedarf bezüglich Parkmöglichkeiten auf öffentlichem Grund und Befahren von Fahrverboten berücksichtigt, der sich über die Jahre ergeben hat.

Auf Antrag der Direktion Soziales und Sicherheit hat der Stadtrat das Reglement über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr mit dem dazugehörenden Gebührentarif erlassen. Reglement und Gebührentarif treten per 1. April 2019 in Kraft. Zielgruppen sind Anwohnerinnen und Anwohner, Betreuungsdienste sowie Gewerbetreibende. Ausnahmebewilligungen betreffen je nach Zielgruppe und Bedürfnis das Befahren von Fahrverboten sowie das Parkieren auf öffentlichem Grund. Beides Themen, die auch im Rahmen des Forums «Zukunft St.Galler Innenstadt» Handlungsbedarf aufgezeigt hatten.

Unter den Betreuungsdiensten werden mit einer einheitlichen Regelung Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Hebammen und soziale Fahrdienste zusammengeführt. Bei den Gewerbetreibenden (Handwerker und gewisse Betriebe mit Catering-Service) wird der zunehmenden Aufhebung von Oberflächenparkplätzen in der Innenstadt Rechnung getragen: Stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung, soll wie bei Betreuungsdiensten auch Gewerbetreibenden, sofern erforderlich, das zeitlich begrenzte Parkieren auf öffentlichem Grund abseits von Parkplätzen ermöglicht werden können. Weiterhin ausgeschlossen von einer Ausnahmebewilligung sind Parkanlagen mit Schrankenbetrieb. Anwohnerinnen und Anwohnern können Ausnahmebewilligungen für das Befahren von Fahrverboten erteilt werden, sofern die Zufahrt zu privaten Grundstücken dies erfordert.

Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen ist die Stadtpolizei St.Gallen zuständig. Die Ausnahmebewilligungen werden wie bisher elektronisch über ParkingPay ausgestellt.

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