Oberstufenübertritt: Ab Sommer 2019 ohne Probezeit

Die Stadt St.Gallen schafft die Probezeit beim Übertritt in die Sekundarschule ab - 14.11.2018.

lomé
Symbolbild zum Thema Bildung. - Keystone

Die Stadt St.Gallen schafft die Probezeit beim Übertritt in die Sekundarschule ab. Diese neue Regelung gilt erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2019 in die erste Sekundarklasse übertreten. 

Viele Generationen von Schülerinnen und Schülern erlebten den Übertritt in eine städtische Sekundarschule als intensive Zeit. Nebst dem Wechsel der Schule, der Lehrpersonen und der Mitschülerinnen und Mitschüler galt bisher bis zur vierten Woche nach den Herbstferien eine Probezeit. Diese Phase war geprägt von zahlreichen Prüfungen, denn die Lehrpersonen mussten zur Absicherung ihrer Beurteilung über genügend Noten verfügen. Die Probezeit war für viele Schülerinnen und Schüler mit Stress verbunden. Rückstufungen aus der Probezeit erfolgten selten.

Der pädagogische Nutzen der Probezeit wurde immer wieder diskutiert und in Frage gestellt. Das zeigte sich auch in den Schulhausteams, die vorgängig in die Meinungsbildung einbezogen wurden. Das kantonale Recht schreibt keine Probezeit vor. Viele St.Galler Gemeinden verzichten auf eine solche und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Der Stadtrat hat entschieden, dass künftig auch an den städtischen Sekundarschulen keine Probezeit mehr gilt. 

Die Abschaffung der Probezeit hat den Vorteil, dass damit verbundene Stressfaktoren und Verunsicherungen, die schwerer wiegen als der pädagogische Nutzen, künftig eliminiert sind. Dieser Schritt entspricht zudem den Grundsätzen des neuen Lehrplans der Volksschule, der sich an Zyklen orientiert. Diesem Ansatz entsprechend sollen Entscheide mit Folgen für die schulische Biografie grundsätzlich am Ende eines Zyklus erfolgen. Künftig wird also die Einschätzung der abgebenden Klassenlehrperson der sechsten Klasse die relevante Entscheidungsgrundlage für den Einstieg in die Oberstufe. Sie kennt das Kind und seine Leistungspotenziale und kann verlässlich beurteilen, ob es in der Sekundar- oder in der Realschule am richtigen Ort ist. Unverändert erfolgt am Ende der ersten und der zweiten Sekundarklasse ein Promotionsentschied. 

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