Regierung will Jugendschutz auf E-Zigaretten ausweiten
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Der Regierungsrat ist bereit, die elektronischen Zigaretten den übrigen Raucherwaren gleichzustellen und das Mindestalter 18 Jahre einzuführen.
Er empfiehlt eine entsprechende Motion aus den Reihen von EVP und BDP zur Annahme. Die rechtliche Lücke in Bezug auf Verkauf und Werbung von E-Zigaretten solle so rasch wie möglich geschlossen werden, heisst es in der Antwort des Regierungsrats, die diese Woche veröffentlicht wurde.
Wegen einer Gesetzeslücke auf Bundesebene dürfen nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten auch von Minderjährigen erworben werden. Abhilfe schaffen kann das revidierte Tabakproduktegesetz frühestens Mitte 2022.
Bis dahin sind Hersteller und Vertreiber von E-Zigaretten lediglich an eine Vereinbarung gebunden, welche sie im September unterzeichnet haben. Sie verpflichten sich darin, weder E-Dampfgeräte noch Liquids an Personen unter 18 Jahren abzugeben und auf Werbung zu verzichten, die sich speziell an Minderjährige richtet.
Das geht Gesundheitspolitikern in mehreren Kantonen zu wenig weit. Sie verweisen auf das Wallis: Als das Kantonsparlament im Juni beschloss, das Mindestalter für den Kauf von Tabakprodukten von 16 auf 18 Jahre zu erhöhen, bezog der Rat auch gleich E-Zigaretten, alle nikotinhaltigen Produkte sowie legales Cannabis mit ein.
Mehrere Vorstösse
Das verlangen auch die Berner Motionäre. Den gleichen Vorstoss haben EVP-Parlamentarier in den Kantonen Zürich, Basel-Land und Basel-Stadt eingereicht, wie der Berner Motionär Ruedi Löffel (EVP) am Dienstag auf Anfrage erklärte.
Die Hersteller versuchten, das Rauchen mit neuen Produkten als «gesundes Rauchen» zu verkaufen, kritisierte Löffel. Sie wollten den krank machenden und in vielen Fällen tödlichen Konsum wieder sichtbar und salonfähig machen. Das gelte es zu verhindern.
Das Verkaufsverbot für Raucherwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist im Kanton Bern im Gesetz über Handel und Gewerbe geregelt, ebenso das Werbeverbot für Tabak. Manche Forderungen der Motion könnten laut Löffel sogar «sehr rasch» auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.