Im Bereich von der Flurlingerbrücke bis zur Eisenbahnbrücke über den Rheinfall gilt seit vielen Jahren ein Fahrverbot, das auch Velofahrerinnen und Velofahrer zu beachten haben.
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Seit einiger Zeit muss die Gemeinde leider feststellen, dass das Fahrverbot nicht mehr beachtet wird. Nicht nur einzelne Velofahrerinnen und Velofahrer, sondern ganze Gruppen und Schulklassen übertreten bewusst das Fahrverbot. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Konflikten mit Fussgängerinnen und Fussgängern, Joggerinnen und Joggern etc. Diskussionen der verschiedenen Nutzergruppen dieses Fusswegabschnitts werden teilweise sehr lautstark und heftig ausgetragen. Gefährdet sind durch schnell fahrende Velofahrerinnen und Velofahrer insbesondere Kinder, ältere Personen und nicht angeleinte Hunde.

Der Kanton Schaffhausen hat zusammen mit der Gemeinde schon vor mehreren Jahren ein Projekt zur Beseitigung dieses gefährlichen Zustands vorgelegt, welches den Bau eines Stegs vorgesehen hätte, womit der heute viel zu enge Fussweg hätte verbreitert werden können. Leider hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission das Projekt als allzu störend beurteilt, ohne allerdings aufzuzeigen, worin eine Alternative liegen könnte.

Der Gemeinderat hat an seiner jüngsten Sitzung das Planungs- und das Polizeireferat beauftragt, Lösungen, auch baulicher Natur aufzuzeigen, wie der unhaltbare Zustand verbessert werden kann, wobei vorab die Durchsetzung des Fahrverbots im Zentrum steht. Zu den Abklärungen gehört auch die Einholung einer Stellungnahme von SchaffhauserLand Tourismus und von ProVelo sowie der Einbezug des Kantons Schaffhausen. Dessen Einbezug ist von zentraler Bedeutung, zumal sich der Rheinuferweg im Gewässerraum befindet und sich somit bauliche Massnahmen nur unter Beachtung der Auflagen des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes realisieren lassen. Mit konkreten Vorschlägen ist nicht vor dem Spätsommer 2018 zu rechnen.

-Mitteilung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall (vas)

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