Start des Mitwirkungsverfahrens der Gesamtrevision der Ortsplanung Dagmersellen
Die Revision hat zum Ziel, der Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken.

Vom Montag, 29. Oktober bis Freitag, 14. Dezember 2018 dauert die Mitwirkung zur Gesamtrevision der Ortsplanung Dagmersellen. Die Unterlagen liegen in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsicht auf.
Seit dem 1. Mai 2014 ist das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung in Kraft, welches am 3. März 2013 vom Stimmvolk gutgeheissen wurde. Die Revision hat insbesondere zum Ziel, der Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken, innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete zu verdichten und die Nutzung entlang bereits bestehender Erschliessungen (Infrastrukturen) zu optimieren. Die Kantone und Gemeinden stehen vor der Auf- gabe, die Baugebiete auf den Bedarf für die nächsten 15 Jahre zu beschränken und wo nötig zu verkleinern. Die Kantone bestimmen dazu in ihren Richtplänen Entwicklungsschwerpunkte. Der kantonale Richtplan Luzern wurde als einer der ersten der Schweiz im Juni 2016 vom Bundesrat genehmigt. Dagmersellen als sogenannte Kompensationsgemeinde wird dabei eine mittlere Entwicklung zugestanden, welche vornehmlich innerhalb der bestehenden Bauzonen stattfinden kann.
Zonenplan und Bau- und Zonenreglement setzen das Siedlungsleitbild um
Der Gemeinderat hat am 26. Oktober 2017 nach vorgängig breit angelegter Mitwirkung das Siedlungsleitbild, welches die strategischen Grundsätze der Gemeindeentwicklung beschreibt, beschlossen. Die nun vorliegende Revision der Ortsplanung mit neuem Bau- und Zonenreglement (BZR) und angepasstem Zonenplan setzt die Vorgaben dieses Siedlungsleitbildes um. Der Handlungsspielraum der Gemeinde ist nicht mehr so gross wie bisher. Die übergeordneten Rahmenbedingungen von Bund und Kanton setzen klare Schranken. Der Gemeinderat unterbreitet darum der Bevölkerung eine Planung, die sich stark am bisher Bewährten orientiert, punktuelle Verdichtungen vorsieht und die vielfältigen Qualitäten in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Landschaft respektiert.
Umsetzung des neues Planungs- und Baugesetzes
Des Weiteren ist der Kanton Luzern dem Konkordat der gesamtschweizerischen Baurechtsharmonisierung beige- treten. Dieser hat in der Folge das Baugesetz grundlegend revidiert (in Kraft seit Januar 2014). Die Harmonisierung verlangt von den Gemeinden verschiedene Anpassungen in den Zonenbestimmungen. So verzichtet der Kanton künftig auf die Festlegung von Geschosszahlen. Anstelle der bisherigen Voll-, Unter- und Dachgeschosse treten neu die Fassadenhöhe und die Gesamthöhe, was bei gleichen Höhen neue Freiheiten in der Anordnung der Ge- schosse schafft. Anstelle der bisherigen Ausnützungsziffer tritt die Überbauungsziffer. Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat haben sich intensiv mit diesen Vorgaben auseinandergesetzt. Mit dem neuen Bau- und Zonereglement wurden Regeln erarbeitet, die der bisherigen Bauweise möglichst nahe kommen.
Dagmersellerinnen und Dagmerseller reden mit
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der revidierten Ortsplanung ein. Die Entwürfe der Pla- nungsgrundlagen zur Gesamtrevision der Ortsplanung werden vom 29. Oktober 2018 bis zum 14. Dezember 2018 im Sinne von § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) in der Gemeindekanzlei Dagmersellen zur Mitwirkung aufgelegt. Alle interessierten Personen, Organisationen und Behörden können zu den vorliegenden kommunalen Planungsgrundlagen Meinungsäusserungen und Stellungnahmen abgeben. Eine Beschränkung des Teilnehmerkreises besteht nicht. Zu den eingegangenen Meinungsäusserungen nimmt der Gemeinderat zu gegebener Zeit Stellung. An der Informationsveranstaltung am 12. November 2018 (20.00 Uhr, Pfarrei- und Gemeinde- zentrum Arche) erläutert Ihnen der Gemeinderat die Ortsplanung im Detail. Zudem haben Sie am 19. und 27. November 2018 (jeweils 18.00 bis 20.00 Uhr, Foyer Gemeindehaus), anlässlich zweier Fragestunden die Gelegenheit, Ihre persönlichen Anliegen mit dem Gemeinderat und den Planern zu besprechen. Die Unterlagen zur Gesamtrevision der Ortsplanung wurden dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) zur Vorprüfung eingereicht.