Stellungnahme der beiden Gesundheitsdirektoren: Eine genutzte und eine verpasste Chance
Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) freuen sich über die Annahme des Staatsvertrages für eine gemeinsame kantonsübergreifende Gesundheitsversorgung.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft hat den Staatsvertrag über das gemeinsame Universitätsspital Nordwest zwar mit 66.63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55.95 Prozent abgelehnt. Damit kommt die Spitalfusion nicht zustande, denn dafür hätte der Staatsvertrag in beiden Kantonen angenommen werden müssen.
Freude über den angenommenen Staatsvertrag Gesundheitsversorgung
Die Optimierung des regionalen Gesundheitswesens wird mit der Annahme des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung nun wie vorgesehen möglich, worüber sich die Gesundheitsdirektoren freuen.
Der Staatsvertrag Gesundheitsversorgung bildet die verbindliche Grundlage für die gemeinsame Planung. Er definiert die Rahmenbedingungen im stationären und ambulanten Bereich und führt die dazu notwendigen Planungsinstrumente ein. Leistungsaufträge an öffentliche und private Spitäler werden in Zukunft durch die beiden Kantone gemeinsam vergeben, nach einheitlichen und transparenten Kriterien.
Die nächsten Schritte im laufenden Jahr sind das Erarbeiten der Kriterien für die Aufnahme auf die gleichlautenden Spitallisten und für das Verfahren zur Vergabe der Leistungsaufträge, der Start des Bewerbungsverfahrens sowie die Bildung und Arbeitsaufnahme der externen Fachkommission. Im Jahr 2020 soll der Evaluationsprozess zur Vergabe der Leistungsaufträge abgeschlossen werden, und die provisorischen gleichlautenden Spitallisten gehen in beiden Kantonen in Vernehmlassung. Danach werden die beiden Regierungen die gleichlautenden Spitallisten per 1. Januar 2021 in Kraft setzen.
Keine gemeinsame Alternativplanung für USB und KSBL
Nach dem Nichtzustandekommen des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG ist klar, dass das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) nicht fusionieren. Es liegt auch keine gemeinsame Alternativplanung für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitälern vor. In den letzten Monaten oder Jahren weitere Varianten in der Grössenordnung des vorgelegten Staatsvertrages auszuarbeiten, wäre weder möglich noch zweckmässig gewesen. Die Projektarbeiten werden nun koordiniert abgeschlossen.
Die beiden Spitäler werden sich mit ihren Eignerkantonen nun je in eigener Verantwortung den Herausforderungen stellen:
Weiteres Vorgehen im Kanton Basel-Landschaft
Das Kantonsspital Baselland (KSBL) soll die strategische Neuausrichtung gestärkt angehen. Dafür soll die Eigenkapitalbasis verbreitert werden. Mittels Vorlage an den Landrat im 1. Quartal 2019 soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, die bisherigen Aktionärsdarlehen (rund CHF 153 Mio.) im notwendigen Umfang zu wandeln. Der Verwaltungsrat des KSBL konkretisiert in den nächsten Monaten die strategischen Optionen für den Alleingang und stellt dem Eignerkanton bis Ende Juni 2019 einen Antrag. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird den Antrag prüfen, auch unter Berücksichtigung des geltenden Spitalgesetzes und der Eigentümerstrategie. Falls notwendig, werden dem Landrat weitere Anträge unterbreitet.
Weiteres Vorgehen im Kanton Basel-Stadt
Beim Universitätsspital Basel (USB) erfolgt kein unmittelbarer Strategiewechsel. Das Gesundheitsdepartement und der Verwaltungsrat werden in den nächsten Monaten die Eignerstrategie und die Rahmenbedingungen für das USB überprüfen, um den längerfristigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Sie werden dazu rechtzeitig berichten.