Gemeinde erlässt Verhaltenskodex für Gemeindeverwaltung
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Der Verhaltenskodex lehnt sich weitgehend an die Fassung an, wie sie der Regierungsrat des Kantons Zürich für das kantonale Personal am 13. Dezember 2017 verabschiedet hat. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde gelten nun einheitliche Regeln zum Vorbeugen gegen unethisches Verhalten. Der Kodex präzisiert die Treuepflicht und definiert verbindlich, was die Gemeinde Stäfa als Arbeitgeberin unter tadellosem Verhalten und integrer Arbeit versteht. Ziel ist es, eine Kultur des Hinschauens und Nachfragens zu fördern. Es ist unethisch und entspricht einem Vertrauensbruch, wenn Mitarbeitende einen persönlichen Vorteil aus ihrer beruflichen Stellung ziehen, der ihnen nicht zusteht. Uneingeschränktes Vertrauen ist bei der Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit essentiell. Richtig ist es, hinzuschauen, Fragen zu stellen und Bedenken zu melden, entweder dem Vorgesetzten oder – wenn das nicht möglich ist – dem Personaldienst. Dieser nimmt auch anonyme Meldungen entgegen. Geschenke sind nur im Rahmen von sozial üblichen Höflichkeitsgesten erlaubt. Für alles, was darüber hinausgeht, verpflichtet der Kodex die Mitarbeitenden zu einer Annahmeverweigerung oder zu einer Meldung an die Vorgesetzten. Bei jedem Versuch der Einflussnahme von aussen durch Geld gilt «Null-Toleranz». Auch für die Annahme von Einladungen definiert der Kodex klare Regeln.
Der Kodex ist vom Gemeinderat auch für seine Mitglieder als verbindlich erklärt worden, weil sie in der Gemeindeverwaltung sowohl operative Aufgaben als auch Entscheidungsbefugnisse haben, bei denen es gleichermassen unerwünscht bzw. unerlaubt ist, würden sie einen persönlichen Vorteil aus ihrer amtlichen Stellung ziehen wollen oder können.