Luzerner Gericht verurteilt Garagistensohn
Das Kriminalgericht Luzern hat einen 20-jährigen Autolenker zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Busse von 3000 Franken verurteilt, weil er zu rasant zwei Autos überholt hatte. Die Freiheitsstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt vollzogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Das am Donnerstag publizierte Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande, das heisst der Beschuldige und das Gericht hatten der Anklageschrift des Staatsanwalts zugestimmt. Es ist rechtskräftig. Der Verurteilte muss dem Gericht Verfahrenskosten von 2800 Franken zahlen.
Der junge Mann, dessen Eltern eine Garage führen, war im Sommer 2017 ausserorts im Luzerner Hinterland unterwegs und überholte zwei andere Autos. Dabei beschleunigte er auf rund 150 Kilometer pro Stunde (km/h).
Dieses Verhalten sei rücksichtslos und unnötig gewesen, schrieb der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Der Lenker sei das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen. Dabei wäre es ihm möglich gewesen, sich regelkonform zu verhalten.
Das Verschulden des jungen Autofahrers wurde vom Staatsanwalt als eher schwer eingestuft. Zugute gehalten wurde ihm, dass er nicht vorbestraft ist und sich einsichtig gezeigt hatte.
SDA/str