Geschwindigkeitsbegrenzung im Schulbereich
Gemeinderat reicht Gesuch um Einführung der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h im Dorfzentrum und im Bereich der Schulhausanlage ein.
Der Gemeinderat von Rubigen hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. Dezember 2018 beschlossen, dem Kanton die Einführung der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf der Hauptstrasse im Dorfzentrum und im Bereich der Schulhausanlage zu beantragen.
Mit der beantragten Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf den zwei Streckenabschnitten soll namentlich die Schulwegsicherheit in Rubigen weiter verbessert werden. Daneben geht der Gemeinderat davon aus, dass mit der beantragten Reduktion generell die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht und die Lärmbelastungen gesenkt werden kann. Damit entspricht der Gemeinderat Rubigen insbesondere dem Anliegen zahlreicher Eltern, welche sich in den letzten Monaten dahingehend geäussert haben.
Die Gemeinde Rubigen wird das Gesuch voraussichtlich im Verlaufe des Januar 2019 dem zuständigen OIK II einreichen.