Kantonale Regierung will Gerichtsurteil zur Prämieninitiative abwarten
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Er will ein Bundesgerichtsurteil abwarten, in dem es um eine «eng verwandte Frage» gehe.
Das vor Bundesgericht hängige Verfahren betrifft die Einkommensgrenze für die Verbilligung der Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für das Jahr 2017. Die SP Luzern zog im Februar das Urteil des Kantonsgerichts weiter, nachdem dieses einen Prüfungsantrag gegen die Verordnung der Prämienverbilligung des Regierungsrats abgewiesen hatte.
Die Regierung hält in der am Dienstag veröffentlichten Botschaft an das Parlament fest, dass die Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung - Abbau verhindern» der Luzerner SP in einem engen Zusammenhang mit diesem noch hängigen Verfahren stehe.
Sie geht davon aus, dass das bundesgerichtliche Urteil nicht vor Ende Februar 2019 vorliegen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt aber müsste der Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf der kantonsrätlichen Stellungnahme zur Gesetzesinitiative verabschiedet haben.
So ist die Kantonsregierung der Ansicht, dass eine Beratung über die Initiative erst dann sinnvoll sei, wenn das Bundesgerichtsurteil vorliege. Die Ausführungen könnten von Bedeutung sein für die Botschaft, einen allfälligen Gegenvorschlag und die Beratung der Initiative. Die Regierung beantragt, die Frist für die Behandlung des Volksbegehrens um ein Jahr bis Ende Februar 2020 zu erstrecken.
SP fordert Mindeststandard
Die SP hatte mit der Volksinitiative auf die Wirren um das Budget 2017 reagiert. Weil es monatelang kein rechtskräftiges Budget gab, wurde die Prämienverbilligung nur provisorisch ausbezahlt und schliesslich gekürzt.
Die SP verlangt, dass im Kanton Luzern die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht unter das Niveau von 2016 fällt. Zudem soll sie neu auf Gesetzesstufe geregelt werden, so dass Änderungen mit dem Referendum bekämpft werden können.