Kantonsgericht lässt im Fall Malters Gutachten einholen
Das Kantonsgericht sieht sich nach der öffentlichen Verhandlung wegen einem tödlichen Polizeieinsatz in Malters noch nicht im Stande, ein Urteil zu fällen.
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Es lässt in einem Gutachten abklären, ob das Opfer urteilsfähig war.
Am 9. März 2016 war die Luzerner Polizei wegen einer Hanfplantage in ein Gebäude in einem Weiler bei Malters eingedrungen. In dem Haus hielt sich die psychisch kranke Mutter des Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.
Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich deswegen am 23. August in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht Luzern wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In erster Instanz waren sie beide freigesprochen worden.
Das Kantonsgericht benötigt nun aber noch zusätzliche Beweise, um den Polizeieinsatz beurteilen zu können. Es habe den Beweisbeschluss gefasst, von Amtes wegen ein Gutachten zur Frage der Urteilsfähigkeit des Opfers einzuholen, teilte es am Dienstag mit. Ob die Frau am 9. März 2016 hinsichtlich ihres Entscheids, sich das Leben zu nehmen, urteilsfähig gewesen sei, lasse sich aufgrund der aktuellen Aktenlage nicht zuverlässig beurteilen.
Wann das Kantonsgericht sein Urteil fällen wird, bleibt offen. Es sei denkbar, dass es zu einer weiteren Verhandlung komme, sagte die Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Gegen den Freispruch der Luzerner Polizeispitze Berufung eingelegt hatte der Sohn der Frau. Dieser war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er wirft der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und damit den Suizid seiner Mutter provoziert zu haben.