Kriminalgericht fasst Dieb härter an als vom Staatsanwalt gefordert
Das Kriminalgericht Luzern hat einen berufsmässigen Dieb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
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Er hat auch ein Hotelzimmer demoliert, die Zeche nicht bezahlt, ohne Fahrausweis ein Auto gelenkt und war unerlaubt mit einer geladenen Waffe unterwegs.
Das Gericht sprach den Beschuldigten von zwei ihm vorgehaltenen mutmasslichen Diebstählen und einer Zechprellerei frei. Dennoch verhängte es eine strengere Strafe als vom Staatsanwalt beantragt: Dieser hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren verlangt.
Der Verteidiger hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten als angemessen betrachtet und für einen Verzicht auf einen Landesverweis plädiert. Das am Dienstag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Der Beschuldigte war als Teenager in die Schweiz gekommen, leistete dann in seiner Heimat Militärdienst. Im Krieg wurde er verletzt. In der Schweiz arbeitete er auf dem Bau, im Gastgewerbe oder als Schlosser und Schweisser. Zwei Mal beging er einen Suizidversuch. Er hat vier Kinder von drei verschiedenen Frauen und Schulden in der Höhe von 250'000 Franken.
Viele Delikte in kurzer Zeit
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte 2017 innerhalb von drei Monaten in den Kantonen Luzern, Zürich und Wallis sechs vollendete Diebstähle aus Kellerabteilen, einem Haus und einem Restaurant beging. Dazu kommt ein versuchter Diebstahl. Es bezifferte den Deliktsbetrag auf 22'000 Franken. Der zeitweise Arbeitslose finanzierte damit sein Leben.
Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten von zwei weiteren ihm vorgeworfenen Diebstählen, die er bei seinem Arbeitgeber begangen haben soll, frei, dies im Sinne von «im Zweifel für den Angeklagten». Zudem wurde er wegen Zechprellerei verurteilt, weil er in einem Landgasthof, in dem er wohnte, eine Rechnung von über 3000 Franken nicht bezahlte.
Der Beschuldigte zahlte auch in einem zweiten Hotel die Rechnung nicht. Das Gericht sprach ihn aber in diesem Fall von der Zechprellerei frei, weil er dort als Mieter und nicht als Hotelgast gewohnt habe. Allerdings schlug er in jenem Hotel in einem Wutanfall ein Loch in die Wand, weshalb er wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde. Dazu kamen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Waffengesetz.
Gericht sieht keinen Grund für Milde
Das Gericht begründet das Strafmass mit einer hohen kriminellen Energie, die der Beschuldigte habe. Die Deliktserie sei erst durch die Verhaftung beendet worden. Zudem sei der Beschuldigte mehrfach vorbestraft und habe trotz laufender Strafuntersuchungen weiter delinquiert. Aus diesen Gründen entschieden sich die Richter auch für eine unbedingte und gegen eine bedingte Strafe.
Das Kriminalgericht sah auch keinen Grund, von einem Landesverweis abzusehen. Die elf Vorstrafen, die neuen Delikte, die hohen Schulden und die Arbeitslosigkeit zeigten, dass er in der Schweiz nicht integriert sei. Zu seinen in der Schweiz lebenden Kindern habe er nur unregelmässig Kontakt. Durch sein Delinquieren habe er selbstverschuldet den Fortbestand seine Familienlebens in der Schweiz aufs Spiel gesetzt.