Situation um Fahrende

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Stadt St. Gallen,

Seit einigen Wochen gastieren Fahrende auf einem privaten Grundstück an der Rickenstrasse mit mehreren Wohnwagen. Unter den gestellten Auflagen muss ein Zusammenleben zwischen Sesshaften und Nicht-Sesshaften letztendlich möglich sein

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Verschiedene Gruppierungen von Fahrenden belegen seit einigen Wochen eine private Wiese. Sie schlossen jeweils einen Mietvertrag mit dem Grundstückeigentümer ab. Parallel dazu wurden ihnen seitens der Stadt verschiedene Auflagen erteilt. Im Verlaufe der Zeit häuften sich die Klagen. Nachbarn beschwerten sich über nächtlichen Lärm und Verstösse gegen das Umweltschutzgesetz. Am Dienstagabend (17.07.2018) kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen, nach erneuten Klagen von Anwohnern, das Gelände. Dabei wurde wiederum das Nichteinhalten der behördlichen Auflagen festgestellt.

Die genannten Behördenvertreter machten dem verantwortlichen Leiter der Fahrenden klar, dass ein solches Verhalten nicht weiter toleriert wird. So mussten beispielsweise unverzüglich Abfallmulden und mobile Toilettenkabinen aufgestellt werden. Ihnen wurde ein Waschplatz zugewiesen und sie müssen Abwasser der Kanalisation zuführen. Weiter wird ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt, welcher sich sporadisch auf dem Gelände aufhält. Dieser wird dafür sorgen, dass die vereinbarte Nachtruhe eingehalten wird. Zudem wurden die Zufahrtsmöglichkeiten aufs Gelände neu definiert. Die Sicherheitskräfte werden bei der Abreise der Fahrenden am frühen Sonntagabend anwesend sein.

Am Mittwochmorgen (18.07.2018) fand eine gezielte Kontrolle des Geländes statt. Dabei konnten zwei Personen, welche zur Festnahme ausgeschrieben waren, angehalten werden. Sie waren im Schweizerischen Fahndungsregister wegen nicht bezahlen von Bussen ausgeschrieben. Weiter wurde festgestellt, dass nach wie vor die Auflagen der Behörden nicht eingehalten wurden.

Nach den mehrmaligen Verfehlungen der Fahrenden sind die Behörden überzeugt und zuversichtlich, dass nur solch strikte Massnahmen und Kontrollen für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Situation darstellen.

-Mitteilung der Kantonspolizei St.Gallen (vas)

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