Zollverwaltung beschlagnahmt Bilder aus dem Hotel Dolder zurecht

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Stadt St. Gallen,

Die Zollkreisdirektion beschlagnahmte unverzollte Bilder des Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach zurecht.

Die Konferenz der Schweizerischen Depeschenagentur SDA fuer Europäische Pressetextagenturen im Grand Hotel Dolder in Zürich.
Die Konferenz der Schweizerischen Depeschenagentur SDA fuer Europäische Pressetextagenturen im Grand Hotel Dolder in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Urs E. Schwarzenbach hat Steuern in Höhe von mehr als zehn Millionen Franken hinterzogen.
  • Der Zoll beschlagnahmt Bilder als Pfand.

Die Beschlagnahme von Kunstobjekten im Hotel Dolder in Zürich und an anderen Orten durch die Zollkreisdirektion war rechtens. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Milliardärs und Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach abgewiesen.

Die Zollkreisdirektion hatte im März vergangenen Jahres unter anderem im Dolder-Hotel Werke abgehängt und mitgenommen. Zum Teil wurde dem Eigentümer auch nur verboten, gewisse Objekte zu verkaufen oder sonst über sie zu verfügen.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem heute Dienstag publizierten Urteil fest, dass die Zollkreisdirektion die Werke als Pfandrecht beschlagnahmen durfte, weil die Bezahlung der von Schwarzenbach geschuldeten Nachsteuern und Abgaben für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke gefährdet sei. Das Gericht führt in seinen Erwägungen zudem aus, dass die Massnahme verhältnismässig war.

Mehrwertsteuer-Hinterziehung in Höhe von über zehn Millionen Franken

Die Beschlagnahme steht im Zusammenhang mit Kunstgegenständen, die Schwarzenbach unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt haben soll.

Das Bezirksgericht Bülach hat den Hotelier im Mai deshalb wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt. Zudem muss er Mehrwertsteuern von über zehn Millionen Franken nachzahlen.

Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach ist noch nicht rechtskräftig. Schwarzenbach hat es ans Obergericht Zürich weitergezogen. Auch vor dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht sind weitere Fälle im Zusammenhang mit den importierten Kunstwerken pendent.

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