Algerier muss noch länger in Ausschaffungshaft bleiben

Keystone-SDA Regional
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Moutier,

Ein 47-jähriger Algerier, der sich bereits drei Mal gegen eine Ausschaffung in sein Heimatland zur Wehr setzte, bleibt im Regionalgefängnis Moutier inhaftiert.

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Ein Polizeiwagen mit laufendem Blaulicht (Symbolbild). - Keystone

Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die Haftverlängerung abgewiesen.

Das kantonale Zwangsmassnahmengericht hatte die Haft des Mannes letzten Dezember erneut verlängert, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichtes hervorgeht. Zuvor waren drei Versuche, den Algerier mittels eines begleiteten Linienflugs auszuschaffen, am Widerstand des Mannes gescheitert.

Der Mann machte vor Verwaltungsgericht geltend, es könne realistischerweise nicht mehr mit dem Vollzug der Ausschaffung gerechnet werden. Deshalb sei eine weitere Verlängerung der Ausschaffungshaft nicht mehr zulässig.

Vierter Anlauf geplant

Die Berner Migrationsbehörden wollen hingegen noch einen vierten Anlauf für eine Ausschaffung nehmen, diesmal unter Beizug von Spezialisten des Staatssekretariates für Migration (SEM), die mit den landesüblichen und diplomatischen Gegebenheiten vertraut seien.

In den letzten zwölf Monaten hätten dank der SEM-Vollzugsunterstützung mehrere Rückführungen beim dritten oder vierten Anlauf geklappt. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation.

Algerien akzeptiert keine zwangsweisen Rückführungen mittels Sonderflug. Deshalb hängt der Erfolg einer von Polizisten begleiteten Rückschaffung nicht zuletzt vom Willen des Kapitäns, der Crew sowie des Vertreters der algerischen Fluggesellschaft «Air Algérie» ab.

Urteil samt Landesverweis

Der Algerier hatte im Juli 2014 im Rahmen des Familiennachzugs zu seiner Ehefrau eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung erhalten. Diese wurde widerrufen, nachdem sich die Eheleute getrennt hatten und die Frau samt dem gemeinsamen Kind nach Deutschland gezogen war.

2018 verurteilte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland wegen gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hehlerei sowie Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Monaten - samt Landesverweis von fünf Jahren. Seit Mai 2018 sitzt der Mann in Ausschaffungshaft.

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