Regierung gegen kantonalen Mindestlohn
Der Luzerner Regierungsrat hält nichts von einem kantonalen Mindestlohn. Er empfiehlt dem Parlament eine Motion zur Ablehnung, die genau das fordert.
Marcel Budmiger (SP) hatte mit seinem Vorstoss von der Regierung verlangt, die gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Mindestlohn zu schaffen mit dem sozialpolitischen Ziel, Armut trotz Arbeit zu verhindern. Er schlug vor, diesen bei 20 Franken pro Stunde anzusetzen.
Wie die Regierung in ihrem Antrag ans Parlament festhält, den sie am Dienstag veröffentlichte, habe die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt die Motion beraten und grundsätzlich Verständnis für das Anliegen gezeigt. Arbeitnehmervertreter hielten fest, Arbeit müsse sich lohnen und ein kantonaler Mindestlohn würde die Gemeinden entlasten, da diese weniger Sozialhilfe leisten müssten.
Die Arbeitgeber- und Kantonsvertreter dagegen meldeten Zweifel an, zumal in weniger qualifizierten Berufen deutlich tiefere Löhne als die 20 Franken üblich seien. Es gebe gar Gesamtarbeitsverträge, etwa im Gastgewerbe, die tiefere Mindestlöhne vorsehen.
Die Regierung führt zudem ins Feld, dass das Schweizer Stimmvolk 2014 die Einführung eines Mindestlohnes abgelehnt habe. Zwar steige die Zahl der Sozialhilfeempfänger jährlich an und ein Einkommen reiche insbesondere im Niedriglohnbereich nicht zur Existenzsicherung. Dennoch solle der Volksentscheid respektiert und die die Motion abgelehnt werden.