Regierungsräte können Verwaltungsratsmandate frei wählen

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Chur,

Mit 71 zu 45 Stimmen wurde der Vorstoss einer Karenzfrist, wie von der Regierung empfohlen, abgelehnt.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Regierungsrätinnen und Regierungsräte in Graubünden können nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin Verwaltungsratsmandate ihrer Wahl übernehmen. Das Kantonsparlament lehnte es am Dienstag ab, eine Karenzfrist einzuführen.

Der Churer SP-Grossrat Lukas Horrer hatte in seinem Vorstoss eine Karenzfrist für Regierungsmitglieder bei der Übernahme von Verwaltungsratsmandaten nach dem Ausscheiden aus dem Exekutivamt gefordert. Betroffen gewesen wären nicht alle Mandate, sondern nur jene in Unternehmen, die regelmässig Aufträge vom Kanton erhalten oder in anderer Form in Abhängigkeit zum Kanton stehen.

Der Vorstoss genoss wohl Sympathien bei den bürgerlichen Parteien, so namentlich in den Reihen der BDP, der SVP oder der GLP. In der Abstimmung reichte es jedoch nicht für eine Überweisung: Wie von der Regierung empfohlen, wurde er abgelehnt, und zwar mit 71 zu 45 Stimmen.

Dreieinhalb Prozent für jedes Amtsjahr

Finanzdirektor Christian Rathgeb hatte argumentiert, es gebe bereits rechtliche Grenzen für zurückgetretene Regierungsmitglieder wie die Einhaltung des Amtsgeheimnisses. Zudem gelte die Eigenverantwortung. Die Einführung einer Karenzfrist würde überdies neue Fragen aufwerfen.

Abtretende Regierungsmitglieder erhalten in Graubünden ein Ruhegehalt. Dessen Höhe bemisst sich nach den Amtsjahren. Für jedes Jahr im Amt gibt es dreieinhalb Prozent des zuletzt bezogenen Lohns. Maximal können Politikerinnen und Politiker während zwölf Jahren beim Kanton ein Regierungsamt ausüben.

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