Systemwechsel bei Zürcher Prämienverbilligung breit unterstützt
Die neue Regelung soll verhindern, dass eine IPV erhält, wer allein wegen steuerlicher Abzüge ein tiefes Einkommen ausweist, wie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) am Donnerstag mitteilte. Im Visier sind etwa Abzüge für den Unterhalt von Liegenschaften oder für Beiträge an die 2. oder 3. Säule.
Vorgesehen ist zudem ein Systemwechsel: Versicherte sollen neu einen bestimmten Anteil des Einkommens für die Prämien aufwenden. Erst Prämienkosten, die darüber hinausgehen, übernimmt der Kanton in Form der Prämienverbilligung.
Ebenfalls einstimmig hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, das neue System mit dem bisherigen sozialpolitischen Ziel zu verbinden, rund 30 Prozent der Bevölkerung eine IPV zukommen zu lassen.
Gegen Sparmassnahme der Regierung
Gegen den Regierungsrat stellt sich die Kommission bei der Finanzierungshöhe. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Parlament, den Kantonsbeitrag weiterhin bei 80 Prozent des Bundesbeitrags zu belassen. Eine Minderheit fordert sogar einen Satz von 100 Prozent. Auf jeden Fall aber soll der Katonsbeitrag nicht auf 70 Prozent reduziert werden, wie vom Regierungsrat beantragt.
Die Parteien sind im Grossen und Ganzen zufrieden mit der Vorlage. Die FDP sieht in der Revision eine Verbesserung des Systems. Der Wechsel zu einkommensabhängigen Eigenanteilen entlaste Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wirkungsvoller als die bisherige Regelung.
Die GLP ist mit dem Verteilungsmodell zufrieden, wonach weiterhin 30 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten. Grünliberale und Freisinnige wollen den Kantonsbeitrag vorläufig bei 80 Prozent belassen.
Die neuen Bestimmungen bringen auch in den Augen der SP einige Verbesserungen mit sich. Alleinerziehende und Einzelpersonen müssten keine massiven Kürzungen in Kauf nehmen, teilte die Partei mit. Dringend nötig sei aber eine Erhöhung der Prämienverbilligung.
Für die Alternative Liste ist die Vorlage ein tragbarer Kompromiss. Zentral sei, dass auch in Zukunft dreissig Prozent der Haushalte - insbesondere solche mit Kindern sowie tiefen oder mittleren Einkommen - Anspruch auf Prämienverbilligung hätten. Wie die SP fordert die AL eine Aufstockung des Kantonsanteils.
Auch die CVP stellt diese Forderung: Der Kantonsbeitrag müsse wieder 100 Prozent sein, teilte die Partei mit. Nur so würden Familien und mittelständische Prämienzahler fair entlastet.