Wegen Südanflügen sieht Baselbieter Regierung Handlungsbedarf
Die Baselbieter Regierung will sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) für eine Überprüfung der sogenannten 5-Knoten-Regelung einsetzen, wie sie am Dienstag mitteilte. Diese besagt, dass bei einer Rückenwindkomponente von im Schnitt über 5 Knoten auf der Hauptpiste sicherheitshalber nicht mehr von Norden her über das Elsass, sondern von Süden über Basel angeflogen wird.
Die Flugsicherheitsbehörden von Frankreich und der Schweiz hatten 2006 vereinbart, dass sie Konsultationen aufnehmen müssen mit dem Ziel einer Senkung der Südlandequote unter den 10-Prozent Schwellenwert, falls das Limit während eines Kalenderjahres überschritten wird. Nach 2017 (10,3 Prozent) war dies auch 2018 (11 Prozent) der Fall.
Angesichts dieser Entwicklung bittet die Baselbieter Regierung das Bazl, mit der französischen Schwesterbehörde DGAC «sämtliche Aspekte des Südanflugregimes inklusive eine allfällige Anpassung der 5-Knoten-Regelung» zu überprüfen. Politische Vorgaben dürften indes die Sicherheit des Flugbetriebes nicht gefährden, hält sie fest.
In diesem Sinne sei der Regierungsrat bereit, ein Postulat der Grünen von 2018 entgegenzunehmen und «auf den ihm zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Einhaltung des Abkommens zu drängen». Die Umsetzung des Abkommens von 2006 stehe allerdings «nicht im direkten Einflussbereich des basellandschaftlichen Verwaltungsratsmitglieder, warnt sie vor übertriebenen Hoffnungen.
Gemäss dem Postulat hatte früher ein Rückenwind-Limit von 10 Knoten für Nordlandungen gegolten. Dieses sei zwecks Entlastung des Elsässer Flughafenumlands von Fluglärm auf 5 Knoten halbiert worden, mit Segen des Bazl und des Flughafen-Verwaltungsrates, aber gegen klaren Widerstand der Regierungen der beiden Basel. Das Postulat mit Unterschriften von links bis rechts fordert eine Südlandequote von unter 8 Prozent.