Rechtsschutz: Was tun bei einer fristlosen Entlassung
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten? Möglicherweise ist sie aber nicht rechtens? Dann gibt es vier Schritte, wie Sie dagegen vorgehen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine fristlose Kündigung ist in der Schweiz nur in besonderen Fällen rechtsgültig.
- Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie den Kündigungsgrund auf Missbrauch untersuchen.
- Ist der Kündigungsgrund unzulässig, können Sie eine Entschädigung verlangen.
In der Arbeitswelt kann es jederzeit zu einer Kündigung kommen, sogar fristlos. Doch was passiert, wenn die Kündigung möglicherweise unrechtmässig war? Welche Schritte können Arbeitnehmer unternehmen, um ihre Rechte zu schützen und mögliche Ansprüche auf Entschädigung zu prüfen?
Gemäss dem Schweizer Arbeitsrecht ist eine Kündigung in der Regel an bestimmte Fristen gebunden. Eine fristlose Kündigung ist nur in besonderen Fällen zulässig, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass jede fristlose Kündigung auch rechtmässig ist. Wenn Zweifel bestehen, ob die Entlassung missbräuchlich war, gibt es konkrete Schritte, die Betroffene unternehmen können.
Schritt 1: Kündigungsgrund anfordern
Arbeitnehmer haben das Recht, vom Arbeitgeber den Grund für die Kündigung zu erfahren. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage die Kündigung zu begründen. Es empfiehlt sich, diese Begründung schriftlich anzufordern, um Klarheit über den Anlass der Entlassung zu erhalten. Insbesondere bei fristlosen Kündigungen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber einen triftigen Grund angibt.
Schritt 2: Überprüfung auf Missbrauch
Sobald der Kündigungsgrund vorliegt, gilt es zu prüfen, ob dieser rechtlich haltbar ist. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, etwa wenn sie erfolgt, weil der Arbeitnehmer seine Rechte ausgeübt hat, z. B. das Melden von Missständen oder das Einfordern von Lohnansprüchen. Auch Kündigungen, die aufgrund persönlicher Animositäten oder Diskriminierung ausgesprochen werden, können missbräuchlich sein.
Schritt 3: Anfechtung der Kündigung
Falls die Kündigung als missbräuchlich eingestuft wird, besteht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Arbeitnehmer können die Kündigung anfechten und eine Entschädigung verlangen.
Eine Wiedereinstellung ist in solchen Fällen selten das Ergebnis, jedoch kann eine finanzielle Entschädigung zugesprochen werden. Diese beträgt bis zu sechs Monatslöhne, je nach Schwere des Missbrauchs.
Es ist wichtig, innerhalb von 180 Tagen nach der Kündigung rechtliche Schritte einzuleiten, um Ansprüche geltend zu machen. Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, um die Rechte effizient zu verteidigen.
Schritt 4: Recht auf Entschädigung prüfen
Eine fristlose Kündigung mag einschüchternd wirken, doch Arbeitnehmer haben Mittel, um gegen ungerechtfertigte Entlassungen vorzugehen. Es lohnt sich immer, den Kündigungsgrund zu hinterfragen und die rechtliche Situation zu prüfen, um mögliche Ansprüche auf Entschädigung durchzusetzen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.