Was gehört eigentlich in einen Lebenslauf?
Das Praktikum von vor zehn Jahren? Berufe der Eltern? Was in den Lebenslauf gehört und was nicht, ist oft nicht einfach zu entscheiden. Das sagen Fachleute.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Lebenslauf ist fester Bestandteil jeder Bewerbung.
- Je nach Karrieremoment und Profil sollten darin spezifische Schwerpunkte gesetzt werden.
- Die jüngste berufliche Tätigkeit wird zuerst genannt.
- Wer noch auf keine berufliche Erfahrung zurückgreifen kann, zählt Praktika auf.
- Als Faustregel für die Länge gilt: maximal zwei Seiten.
Klar, ein ansprechendes Äusseres ist wichtig, aber vor allem kommt es auf den Inhalt an. Die Rede ist vom Lebenslauf.
Ohne ihn sind Bewerbungen nahezu undenkbar – und doch stellen sich nicht nur Menschen, die ihn zum ersten Mal verfassen, die Frage: Was gehört da eigentlich rein?
Die kurze Antwort: Das kommt drauf an. Denn je nachdem, ob man sich für den allerersten Job nach der Ausbildung bewirbt oder für den Senior-Posten, sieht die Sache etwas anders aus.
Ganz oben steht das Neueste
Doch von vorne. Der Lebenslauf dient Unternehmen dazu, sich einen Eindruck von den Fähigkeiten und der Erfahrung der Bewerberinnen und Bewerber zu machen. Und das macht man Personalerinnen, Personalern und Co. am besten möglichst einfach.
Konkret heisst das: Im Lebenslauf sollten alle beruflichen Positionen chronologisch rückwärts aufgeführt werden. Die neueste Station steht also ganz am Anfang. Zusätzlich beschreibt man kurz die jeweiligen Tätigkeiten.
«Bei älteren Stationen braucht es allerdings keine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, nur neuere und für die aktuelle Stellenausschreibung relevante Tätigkeiten sollten konkreter beschrieben werden», so Christoph Burger, Karriereberater und Autor des Buches «Traumjob für Dummies».
Bei den weniger wichtigen, länger zurückliegenden Stellen genüge es Burger zufolge, die Beschreibung abzukürzen. Das kann man etwa mit dem Hinweis «alle beruflich relevanten Tätigkeiten» tun – oder mit Formulierungen wie «Tagesgeschäft in einem Vertriebsunternehmen».
«Als Personalerin interessieren mich vor allem die letzten fünf bis sieben Jahre beziehungsweise die letzten zwei bis drei Positionen, die jemand innehatte», sagt Recruiterin Katharina Haing.
Diese sollten ausführlicher beschrieben werden, rät die Personalerin. «Es sei denn, eine weiter zurückliegende Position ist ebenfalls relevant für die aktuelle Stellenausschreibung.»
Lücken im Lebenslauf vermeiden
Jetzt weiss man zwar, in welcher Reihenfolge welcher Job in den Lebenslauf gehört. Aber kann man das dritte Praktikum zwischen Studium und erstem Job nicht vielleicht doch weglassen?
Dazu gibt es eine grundsätzliche Antwort: Alles, was man länger als drei Monate gemacht hat, sollte aufgeführt werden. Denn Lücken im Lebenslauf gilt es so weit wie möglich zu vermeiden.
Allerdings reicht oft eine knappe Darstellung. Eine Orientierungsphase zum Beispiel nach dem Ende des Studiums oder während einer Phase der Arbeitslosigkeit könne etwa zusammengefasst werden als «Verschiedene Praktika und Weiterbildungen im Bereich Marketing und Vertrieb», rät Burger.
Die Angaben versieht man dann mit dem Hinweis, «dass man im Bewerbungsgespräch gerne genauer Auskunft dazu gibt».
Ähnliches gilt für Weiterbildungen. «Nicht jede IT-Anwendung, Weiterbildung oder Aufgabe im Tagesgeschäft ist so wichtig, dass sie bei der Tätigkeitsbeschreibung im Lebenslauf einzeln erwähnt werden muss», sagt Katharina Hain.
«Besonders dann nicht, wenn sie schon länger zurückliegt.» Dass man zum Beispiel «vor fünf Jahren eine Microsoft-Office-Basis-Schulung gemacht hat», brauche nicht mehr erwähnt zu werden, so die Personalerin.
Berufsanfänger sollten alle Praktika erwähnen
Es gibt aber einen wichtigen Unterschied zwischen Menschen, die gerade erst in den Beruf starten und erfahrenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. «Bei Berufsanfängern zählt noch jedes Praktikum, bei einer erfahrenen Führungskraft wird das zunehmend irrelevant», so Burger.
Wer sich im mittleren Erfahrungslevel bewegt, könne abwägen. «Unter Umständen können Praktika, die nichts mehr mit der jetzigen beruflichen Ausrichtung zu tun haben, gestrichen werden, sofern keine Lücken entstehen», sagt der Karriereberater.
Will man nicht nur den Job wechseln, sondern die Branche, sieht die Sache noch mal anders aus.
«In dem Fall führen Sie die fachfremden Tätigkeiten eher kurz auf und konzentrieren sich auf das, was für die neue Branche und die Stelle dort relevant oder von Interesse sein könnte», rät Burger.
«Hier geht es jetzt darum, Schnittmengen zu finden, um zu begründen, warum man trotz fachfremder Berufserfahrung für die neue Stelle geeignet ist.»
Das Geburtsdatum kann man weglassen
Aber es gibt auch Angaben, die man generell rausschmeissen sollte – falls sie überhaupt noch im Lebenslauf stehen. Den Beruf der Eltern etwa. Der «ist wirklich nicht mehr nötig», so Katharina Hain.
Laut der Personalerin könne man auch das Geburtsdatum oder den Familienstand weglassen. Schliesslich soll der Fokus auf der Kompetenz liegen. Ihr Rat für Bewerberinnen und Bewerber: Grundsätzlich nur das von sich preisgeben, womit man sich auch wohlfühlt.
Und wie lang darf das Ganze dann werden? Eine festgeschriebene Ideallänge für Lebensläufe gebe es zwar nicht, so Hain. Schliesslich hat man mit zunehmenden Berufsjahren oft auch mehr zu schreiben. «Aber zwei Seiten werden meistens bevorzugt», sagt die Personalerin.
Letztendlich gilt: Der Lebenslauf muss vor allem leserlich sein und dem Unternehmen einen schnellen Überblick ermöglichen.
«Meistens gibt es zwei typische Fehler beim Schreiben des Lebenslaufs: Entweder wird alles auf eine Seite gequetscht oder aber auf viele Seiten verteilt, die dann jedoch kaum gefüllt sind», so Burger. «Das Optimum liegt dazwischen.»