Betriebe verkauften weniger Alkohol an Minderjährige

Kathrin Röthlisberger
Kathrin Röthlisberger

Zürich,

Nach einem Anstieg im Jahr 2016 verkauften bei den durchgeführten Testkäufen im letzten Jahr erfreulicherweise weniger Betriebe unerlaubt alkoholische Getränke oder Tabakwaren an Jugendliche.

Im Jahr 2017 wurden weniger alkoholische Getränke an Minderjährige verkauft.
Im Jahr 2017 wurden weniger alkoholische Getränke an Minderjährige verkauft. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2017 wurden weniger alkoholische Getränke oder Tabakwaren an Jugendliche verkauft.
  • Die Testkäufe wurden in verschiedenen Betrieben wie beispielsweise Kiosken und Festwirtschaften durchgeführt.

Die in den letzten Jahren bewährte Zusammenarbeit bei den Alkohol- und Tabaktestkäufen zwischen dem Blauen Kreuz, der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich und der Wirtschaftspolizei der Stadt Zürich wurde auch im vergangenen Jahr weitergeführt. Dabei wurden nicht nur der Verkauf von Zigaretten, Bier und Wein an unter 16-Jährige, sondern auch der Verkauf von Spirituosen bzw. die daraus hergestellten Mischgetränke (Alcopops und Longdrinks) an unter 18-Jährige kontrolliert. Die Testkäufe wurden in verschiedenen Betrieben wie beispielsweise Kiosken, Verkaufsläden, Tankstellenshops, Restaurants und Festwirtschaften durchgeführt.

Weniger Alkoholverkauf an Minderjährige

Wie die Stadtpolizei Zürich mitteilt, wurden im 2017 bei den Testkäufen erfreulicherweise weniger Alkohol- oder Tabakprodukte an unter 16- respektive 18-jährige verkauft, als noch in den beiden Jahren zuvor.

Bei den 135 Testkäufen erhielten die 14- bis 17-jährigen Jugendlichen in rund 43% (2016: 57%) der Fälle alkoholhaltige Getränke, die ihnen aufgrund des Alters nicht hätten verkauft werden dürfen. Bei den Tabaktestkäufen wurden den 14- und 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in rund 21% (2016: 36%) der Fälle Tabakwaren verkauft.

Die verantwortlichen Verkäuferinnen und Verkäufer der getesteten Betriebe wurden beim Stadtrichteramt Zürich zur Anzeige gebracht. Die Patentinhabenden müssen mit empfindlichen verwaltungsrechtlichen Massnahmen, bis hin zu einem befristeten Verkaufsverbot für Alkohol oder gar dem Patententzug rechnen.

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