Medikamenten-Tests werden untersucht

Vera Schmidt
Vera Schmidt

Luzern,

In den 1950er- und 1960er Jahren experimentierte man in der Psychiatrie St. Urban an über 200 Personen mit Medikamenten. Der Kanton Luzern untersucht den Fall nun.

Das neue Gebäude der psychiatrischen Klinik St. Urban.
Das neue Gebäude der psychiatrischen Klinik St. Urban. - Keystone

Medikamente werden heute auch getestet

Callisaya erklärt: «Die kantonalen Behörden können nichts für die Versäumnisse der Vergangenheit. Aber sie müssen alles daran setzen, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird.» Gesundheitsdirektor und Regierungspräsident Guido Graf stimmt ihr zu: «Wir werden eine externe Person oder Institution mit der Überprüfung beauftragen.» Man arbeite aktuell auch mit anderen betroffenen Kantonen zusammen. Graf deutet an, dass die Experimente damals nicht verheimlicht wurden und erklärt: «Sämtliche Medikamente werden an Menschen getestet, bevor sie definitiv zugelassen werden. Das ist auch heute noch so.» Heutzutage brauche es dafür aber die Einwilligung einer Ethikkommission.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den 1950er und 1960er Jahren wurden Patienten der psychiatrischen Klinik St. Urban als Laborratten missbraucht.
  • Eine externe Person oder Institution wird nun mit der Überprüfung des Geschehenen beauftragt.
  • Auch heute werden Medikamente getestet - es braucht jedoch eine Einwilligung einer Ethikkommission.

«Der Kanton Luzern darf das Geschehene nicht totschweigen», sagt Barbara Callisaya, Leiterin der Patientenstelle Zentralschweiz zu der «Luzerner Zeitung». Zwischen 1953 und 1963 wurden an über 200 Patienten in der psychiatrischen Klink St. Urban Medikamente getestet, ohne dass diese davon Bescheid wussten (Nau berichtete).

Damals noch kein Gesetz

Paul Hoff von der Zentralen Ethikkommission der Medizinischen Wissenschaften ergänzt, dass es damals noch kein Gesetz dafür gab. «Deshalb will ich den damaligen Psychiatern in St. Urban kein falsches Handeln unterstellen – auch wenn wir einzelne Elemente heute vielleicht als falsch oder sogar gesetzeswidrig erachten», so Hoff.

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