Doch aus Angst vor ihren Vorgesetzten oder aus Furcht, den Arbeitsplatz zu verlieren, schleppen sich viele Schweizer trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit.
Im Vorjahr hatte die Grippewelle die Schweiz bereits im Dezember erreicht.
Im Vorjahr hatte die Grippewelle die Schweiz bereits im Dezember erreicht. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Fast die Hälfte der Angestellten erscheint mindestens einmal pro Jahr krank zur Arbeit.
  • Dies, obwohl sie dort Personen anstecken und ihrer Gesundheit schaden könnten.
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Der Kopf tut weh, die Nase läuft und der Husten lässt einen nicht schlafen – Winterzeit ist Grippezeit. Doch aus Angst vor ihren Vorgesetzten oder aus Furcht, den Arbeitsplatz zu verlieren, schleppen sich viele Angestellte trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit.

Mehrere Schweizer Studien zeigten in der Vergangenheit auf: Fast die Hälfte der Angestellten hierzulande erscheint mindestens einmal pro Jahr krank zur Arbeit. Dies, obwohl sie dort ihre Kolleginnen und Kollegen anstecken und ausserdem ihrer Gesundheit Schaden zufügen könnten.

Bei Arbeitnehmervertretern ist die Problematik bekannt. Es gebe die Tendenz, dass sich Angestellte vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlten, unter allen Umständen zur Arbeit zu erscheinen, erklärt Leena Schmitter, Sprecherin der Gewerkschaft Unia der Nachrichtenagentur AWP.

Rechtslage klar

Dabei ist die Situation aus juristischer Sicht eigentlich klar. «Arbeitnehmer, die trotz Krankheit arbeiten, verletzen ihre Treuepflicht», sagt der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger. Ein Angestellter müsse seinen Arbeitgeber auch informieren, dass er krank sei.

Rechtlich gesehen dürften Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, dann nicht arbeiten, wenn ihre Krankheit ansteckend ist oder wenn die Arbeit den Heilungsprozess verlangsamt, beziehungsweise die Krankheit gar verschlimmert.

«Ebenfalls nicht arbeiten darf, wer aus gesundheitlichen Gründen vollständig arbeitsunfähig ist», führt Steiger weiter aus. Dies würde normalerweise durch ein Arztzeugnis bestätigt. Doch nicht bei jeder Krankheit sei man komplett arbeitsunfähig. «Im Zweifelsfall entscheidet der Arzt.»

Arbeitgeber müssen Kranke heimschicken

Doch auch die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wenn sie wüssten, dass ein Arbeitnehmer krank sei, müssten sie ihn heimschicken, sagt der Anwalt weiter.

Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer selbst sage, dass er trotz Krankheit arbeite oder wenn er offensichtlich krank sei. «Es handelt sich hierbei um einen Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, eine solche Person nicht arbeiten zu lassen».

Dabei spiele das richtige Verhalten im Krankheitsfall auch versicherungstechnisch eine Rolle. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sei bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung grundsätzlich geschuldet, erklärt Steiger. Doch wer krank zur Arbeit gehe, riskiere, dass die Lohnfortzahlung verweigert werde, falls er im Anschluss schliesslich doch noch ausfallen sollte.

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