Staatsanwaltschaft stellt Untersuchungen ein

Stéphanie Hofer
Stéphanie Hofer

Zürich,

Gegen Ex-Lehrer Jürg Jegge wogen die Vorwürfe schwer: Anfang April 2017 hatte ein ehemaliger Schüler des Zürcher Sonderschullehrers ihn beschuldigt, ihn in seiner Jugend sexuell missbraucht zu haben. Die Untersuchungen wurden mittlerweile eingestellt.

Das Verfahren gegen Ex-Lehrer Jürg Jegge wurde eingestellt.
Das Verfahren gegen Ex-Lehrer Jürg Jegge wurde eingestellt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Lehrer Jürg Jegge wurden eingestellt.
  • Er soll laut eigener Aussage etwa zehn junge Männer sexuell missbraucht haben.
  • Die Verfahrenskosten von 4400 Franken muss er selbst übernehmen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Sonderschullehrer Jürg Jegge eingestellt. Gegen ihn war ein Verfahren gelaufen, weil ein ehemaliger Schüler die Vorwürfe erhoben hatte, dass er ihn über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben soll.

Jegges Ex-Schüler, Markus Zangger, hatte letzten April ein Buch mit dem Titel «Jürg Jegges dunkle Seite» publiziert. Darin zu lesen: Unter dem Vorwand einer therapeutischen Massnahme soll es über Jahre zu körperlichen Übergriffen gekommen sein, bei denen sie beispielsweise gemeinsam onaniert hätten. Jegge räumte ein, dass es sexuelle Kontakte gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei führten daraufhin eine Razziar in Jegges Haus durch.

Alle bekannten Fälle verjährt

Bei Zangger handelte es sich aber nicht um einen Einzelfall. Jegge soll sich an mehreren Schülern vergriffen haben. Bei der Befragung nach der Razzia habe Jegge die sexuellen Kontakte zwischen ihm und Markus Zangger sowie weiteren Schülern bestätigt. Es seien, habe er ausgesagt, aber weniger als insgesamt zehn gewesen. An die Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Nach 1985 sei es aber nicht zu weiteren sexuellen Handlungen mit Kindern gekommen. Laut Staatsanwalt sind alle allfälligen Delikte, die vor dem 30. September 1992 vorgenommen worden waren, verjährt.

Obschon die Ermittlungen nun sistiert wurden, muss Jegge die Verfahrenskosten von 4400 Franken übernehmen.

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