Tierschutz: Einblicke in aktuelle Fälle von Tierquälerei

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Leider ist es um den Tierschutz nicht immer gut bestellt. Auch in der Schweiz kommt es noch immer regelmässig zu Fällen von schwerer Tierquälerei.

Tierschutz
Wenn Tiere gequält oder vernachlässigt werden, greift der Tierschutz. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Jährlich werden in der Schweiz über 1000 Strafverfahren wegen Tierquälerei eingeleitet.
  • Betroffen sind sowohl Heimtiere als auch Nutztiere.

Der Tierschutz ist in der Schweiz fest im Tierschutzgesetz verankert. Zuwiderhandlungen, auch gegen die Würde des Tieres, werden schwer bestraft. Dennoch finden sich viele Menschen wegen Tierquälerei vor Gericht wieder. Alleine 2021 wurden laut einer aktuellen Aufstellung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 1040 Strafverfahren in der Schweiz gezählt.

Tierquälerei bei Nutztieren

In der Landwirtschaft werden immer wieder Fälle von Tierquälerei aufgedeckt. Meist handelt es sich dabei um sträflich vernachlässigte Nutztiere wie Kühe, Schafe und Hühner. Sie stehen verschmutzt in ihren eigenen Exkrementen im Stall, sind häufig abgemagert und erhalten nicht einmal ausreichendes Wasser.

Schafe
Schafe weiden auf einer Wiese. (Symbolbild) - Keystone

Besonders übel war ein Fall in der Thurgauer Gemeinde Hefenhofen: Hier wurden im August 2017 zahlreiche unterernährte, gequälte Pferde, Schafe, Rinder, Hühner und andere Tiere auf einem Bauerhof entdeckt. Für den Tierquäler ging die Sache glimpflich aus: Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Intransparente Regeln und überforderte Halter

Oft bleibt dem Veterinäramt nur noch das Einschläfern, um die Tiere aus ihrem Leid zu erlösen. Experten kritisieren die viel zu seltenen Kontrollen: So müssen landwirtschaftliche Betriebe nur noch alle acht Jahre amtlich kontrolliert werden. Dazu handhaben die einzelnen Kantone das Tierschutzgesetz unterschiedlich und intransparent.

Kühe Hörner Hornkuh Wallis
Kühe mit Hörnern im Wallis. (Symbolbild) - Keystone

Für Hobbyhalter gibt es sogar gar keine Kontrollpflicht. So kam es im Kanton Aargau zu einem üblen Verstoss gegen den Tierschutz. Bei einem 57-jährigen Hobbybauern wurden dutzende tote, mumifizierte und verweste Tiere gefunden. Vor Gericht gab er an, durch die Pflege und den Tod seiner Mutter mit den Tieren überfordert gewesen zu sein.

Tierschutz: Tierquälerei durch Tierhasser

Doch nicht nur Landwirte können eine Gefahr für Nutztiere darstellen. Immer wieder machen Vorfälle von reinem Tierhass Schlagzeilen.

So gab es seit März 2024 mindestens vier Vorfälle in der Region um Villars-sur-Glâne. Unbekannte drangen in Ställe ein, um Tiere zu misshandeln und zu töten. Zwei junge Männer wurden zwischenzeitlich in Haft genommen.

Tierquäler
Mit diesem Pfeil hat ein Tierquäler den Schwanz einer Katze in der Schweiz schwer verletzt. - Kantonspolizei Thurgau

Derartige Fälle sind natürlich nicht nur auf die Schweiz beschränkt. In Deutschland sorgte ein Fall für Schrecken, bei dem ein Unbekannter mit Pfeil und Bogen auf ein Kätzchen schoss. Das kleine Tier wurde mit einem 60 Zentimeter langen Sportpfeil im Körper entdeckt.

Tierquälerei bei Heimtieren

Haustiere wie Hunde und Katzen bleiben ebenfalls nicht von Tierquälerei verschont. Dabei geht es häufig um die falsche Haltung, die gegen den Tierschutz verstösst.

In der Schweiz gab es bereits einige krasse Vorfälle: So steckte ein Mann seine Katzen in die Geschirrspülmaschine und schaltete diese ein. Die Katze musste später aufgrund ihrer schweren Verletzungen eingeschläfert werden. Der Halter wurde zu drei Monaten Haft verurteilt.

Tierhalter
Tierschutz: Leider gibt es immer mehr Tierhalter, die ihre Hunde vernachlässigen und/oder quälen. - Depositphotos

Dazu kommt es immer wieder zu Fällen, bei denen Haustiere nicht richtig ernährt werden. Oft sind die Tiere stark abgemagert oder sterben sogar an Mangelernährung.

Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein: So manche Halterinnen und Halter meinen es zu gut mit ihrem Tier.

Bis zu 40 Prozent der Hunde und Büsis in der Schweiz gelten als zu dick. Und dies kann im schlimmsten Fall sogar zu einer Anzeige führen, denn auch Verfettung gilt als Verstoss gegen den Tierschutz.

Kommentare

User #6184 (nicht angemeldet)

Private Tierhalter sollten in jedem Fall einen Nachweis darlegen müssen ob sie geeignet sind. Nutztierhaltung sollte auch weiter eingeschränkt und verbessert werden. Es gibt nicht ohne Grund Tierschutzgesetze. Ohne triftigen Grund darf man einem Wirbeltier keinen Schaden zufügen.

User #4311 (nicht angemeldet)

Hunde und Katzen streicheln. Kühe und Schweine essen. Doppelmoral. Der einzige und beste Tierschutz ist: Vegan leben.m!

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