Nach Christa Rigozzi: Reisebüros warnen nicht vor Pariser Fotofalle
Nacht-Fotos vom beleuchteten Eiffelturm sind verboten. Reisebüros warnen trotzdem nicht vor der Pariser-Falle. Auch Christa Rigozzi & Co. tappten rein.

Das Wichtigste in Kürze
- Fotos des nachts beleuchteten Pariser Eiffelturms sind verboten.
- Das Urheberrecht gehört der Betreibergesellschaft des Turms.
- Trotzdem knipsen Tausende Touristen jede Woche das Wahrzeichen.
Tausende von Touristen tappen jede Woche in die Pariser-Falle. Fotos des bei Nacht beleuchteten Eiffelturms sind verboten. Wer ein Bild schiesst und dieses ins Netz stellt, macht sich – theoretisch – strafbar.
Christa Rigozzi & Co. tappten in Falle
Trotzdem sind Social-Media-Plattformen voll von Nacht-Fotos des Wahrzeichens. Selbst Promis wie Christa Rigozzi (35) oder Luca Hänni (24) sind vor dem Fauxpas nicht gefeit.

Vom noch immer geltenden Urheberrecht aus dem Jahre 1985 und dem Foto-Verbot wissen nur die wenigsten. Doch Schweizer Reisebüros setzen auf Eigenverantwortung. «Wir warnen bei Paris-Reisen nicht konkret, von Nachtfotos des Eiffelturms abzusehen», sagt Matthias Reimann von knecht Reisen zu Nau.
Reisebüros appellieren an Eigenverantwortung
«Letztlich ist es die Verantwortung des Social-Media-Users, allfällige publizistische Richtlinien einzuhalten.»
Ein Reisebüro oder Reiseveranstalter sei weder Anwaltskanzlei noch Publikationsagentur oder der Betreiber von sozialen Medien.
Die Gefahr, dass Touristen sich eine Busse einfangen, ist aber gering. Bisher sind keine Fälle bekannt. So knipsen Schweizer Touristen munter weiter. Reimann sagt: «Eine Angst unter Reisenden können wir bisher nicht ausmachen.»