Todesstrafe für Gotteslästerung in Mauretanien empört NGOs
Das Wichtigste in Kürze
- Die islamischen Republik hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, wonach Gotteslästerung mit dem Tode bestraft wird.
- 21 nationale und internationale Organisationen rufen dazu auf, dieses Gesetz wieder rückgängig zu machen.
Die Behörden der islamischen Republik sollten das kürzlich verabschiedete Gesetz, wonach Gotteslästerung mit dem Tode bestraft werden muss, rückgängig machen, hiess es in einem Aufruf von 21 nationalen und internationalen Organisationen. Vor rund einer Woche hatte die mauretanische Nationalversammlung eine Gesetzesverschärfung verabschiedet, nach der «gotteslästerliche Äusserungen» und «frevlerisches Verhalten» zwingend mit dem Tode zu bestrafen sind.
Das neue Gesetz wurde im Zuge eines Verfahrens gegen einen mauretanischen Blogger ausgearbeitet. Mohamed Scheikh Ould Mkhaitir war zunächst wegen eines religionskritischen Artikels im Internet wegen «Abfall vom Glauben» zum Tode verurteilt worden. Ein Berufungsgericht wandelte die Strafe im vergangenen November in eine zweijährige Haftstrafe um. Der Prozess hatte zu Demonstrationen von Unterstützern und Gegnern des Bloggers geführt.
Laut Amnesty International wurde die Todesstrafe im westafrikanischen Mauretanien seit 1987 nicht mehr vollstreckt.