Ueli Maurer präsentiert Steuervorlage 17

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III hat der Bundesrat heute die Steuervorlage 17 verabschiedet. Gleichzeitig verrät Finanzminister Ueli Maurer auch, wie die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • So soll die Steuervorlage 17 vors Volk: Mit höherer Dividendenbesteuerung und einem Zückerchen für Familien.
  • Gleichzeitig präsentiert Finanzminister Maurer auch, wie die Heiratsstrafe abgeschafft weden soll.

Was aus der USR III bleibt, ist die sogenannte Patentbox – die niedrigere Besteuerung von Erträgen aus der Vermarktung von Lizenzen. Kantone können fakultativ weitere Formen von Steuervergünstigungen gewähren.

Undurchsichtige Steuergeschenke an Unternehmen? Das wollen wir nicht, hat das Stimmvolk im Februar 2017 mit 59 Prozent Nein zur Unternehmenssteurreform III unmissverständlich klar gemacht. Die Schweiz muss aber die Anreize für Firmen abschaffen, sonst landet sie auf einer grauen Liste. In aller Eile hat Finanzminister Ueli Maurer deshalb die «Steuervorlage 17» zusammengezimmert.

Neu sollen aber Dividenden zu 70 Prozent besteuert werden. Damit, und mit einem erhöhten Beitrag des Bundes an die Kantone, sollen die Steuereinnahmen dann wieder ausgeglichen sein.

Wie wird kompensiert?

Zückerchen für Familien und Abschaffung der Heiratsstrafe

Weiterhin in der Steuervorlage enthalten ist auch die Erhöhung der minimalen Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken. Das hat zwar nichts mit Steuern per se zu tun, soll aber die Steuervorlage leichter verdaulich machen. Problem: Den Gegnern reicht die Erhöhung um 30 Franken pro Monat dazu nicht. In vielen Kantonen würde der Effekt verpuffen, weil die Zulagen bereits jetzt über dem Minimum liegen.

In einer separaten Vorlage, taktisch geschickt gleichzeitig präsentiert, soll auch die Heiratsstrafe abgeschafft werden. Der Bundesrat bedient sich hier einem oft diskutierten Modell: Die Steuern von Ehepaaren werden zweimal berechnet. Einmal wie Verheiratete, einmal wie bei Konkubinatspaaren. Bezahlt werden muss dann der niedrigere Betrag.

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