Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden.
Sami A., der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden, wurde am Freitagmorgen in seine Heimat Tunesien abgeschoben.
Sami A., der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden, wurde am Freitagmorgen in seine Heimat Tunesien abgeschoben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Sami A. Bin Ladens Ex-Leibwächter wurde am Freitag nach Tunesien ausgeschafft.
  • Das obwohl am Donnerstag ein Gericht das dazu führende Urteil aussetzte.
  • Es fordert nun die sofortige Rückführung wegen drohender Folter.
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Als «grob rechtswidrig und Verletztung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien» bezeichnet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (D) die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden aus Deutschland nach Tunesien. Das Abschiebungsverbot hatte das Gericht bereits am Donnerstag entschieden. Begründung sei die fehlende Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien.

Deshalb sei Sami A. «unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen». Die Abschiebungsandrohung habe «lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung» gedient. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf (D) aus in sein Heimatland geflogen worden.

Im Jahr 2000 soll Sami A. eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde vdes 2011 von US-Soldaten erschossenen Osama bin Laden (Bild) gehört haben.
Im Jahr 2000 soll Sami A. eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde vdes 2011 von US-Soldaten erschossenen Osama bin Laden (Bild) gehört haben. - Keystone

Bereits im Flugzeug

Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug sass. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen um kurz vor 8 Uhr (Ortszeit) auf dem Flughafen Enfidha (TUN) bei Hammamet. Nach eigenen Angaben ermitteln die tunesischen Behörden gegen A. wegen «extremistischen Aktivitäten» in Deutschland. Er stehe unter Arrest.

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