Donald Trump: So tickt die Frau, die ihn vor Gericht besiegt hat

Kaspar Schwarzenbach
Kaspar Schwarzenbach

USA,

E. Jean Carroll hat gegen Donald Trump von einem Geschworenengericht recht erhalten. Wer ist die Frau, die das geschafft hat, was viele für unmöglich hielten?

Jean Carroll Donald Trump
E. Jean Carroll verlässt das Bundesgericht in Manhattan im Bundesstaat New York. Ein Geschworenengericht hat Donald Trump für sexuellen Missbrauch und Verleumdung schuldig gesprochen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag wurde Donald Trump wegen Verleumdung und sexuellen Missbrauchs verurteilt.
  • Die Klägerin, E. Jean Carroll, blickt auf eine lange Karriere als Kolumnistin zurück.
  • Mehr als 20 Jahre lang schrieb sie die Kolumne «Ask E. Jean» im bekannten Magazin «Elle».

Am Dienstag wurde Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu einer Geldstrafe von rund fünf Millionen US-Dollar verurteilt. Das sind umgerechnet 4,45 Millionen Franken. Die Klägerin, Jean Carroll, wirft dem Ex-US-Präsidenten vor, sie Mitte der 1990er-Jahre in New York vergewaltigt zu haben.

Trump Anwalt Berufung Verurteilung
Der Anwalt von Donald Trump, Joe Tacopina, hat bereits angekündigt, dass der Verurteilte gegen den Schuldspruch Berufung einreichen werde. - keystone

Trump weist die Vorwürfe vollumfänglich von sich, er habe Carroll nie getroffen und wolle Berufung gegen den Schuldspruch einreichen: Ihre Anschuldigung sei unglaubwürdig, auch weil ein Teil der Gerichtskosten von einem bekannten Spender der Demokratischen Partei finanziert worden sei.

Wer ist die Frau, die Donald Trump vor Gericht besiegt hat?

Elizabeth Jean Carroll, besser bekannt als E. Jean, ist eine US-amerikanische Journalistin und Autorin. Sie wurde 1943 in Detroit geboren und studierte an der Universität von Indiana.

Der Durchbruch als Autorin gelang Carroll nach dem Studium, als das Magazin «Esquire» einen Artikel aus ihrer Feder publizierte. Grosse Bekanntheit erlangte sie als Kolumnistin für die Zeitschrift «Elle», wo sie unter dem Titel «Ask E. Jean» Ratschläge über Sexualität und Karriere aus einer weiblichen Perspektive erteilte.

Donald Trump Carroll Klägerin
Dieses Bild, das bei der Befragung von Donald Trump als Beweismittel vorgelegt wurde, zeigt E. Jean Carroll (zweite v. links) bei einem Treffen mit Trump. - keystone

Die Stossrichtung war indes meist dieselbe: «Aufrappeln und weiterkämpfen» – eine Einstellung, die der Kolumne zu grosser Beliebtheit verhalf und deren Fortbestand für 26 Jahre sicherstellte.

E. Jean Carroll
Kolumnistin E. Jean Carroll nach einer Anhörung vor dem Bundesgericht in New York. - keystone

Parallel zu ihrer Tätigkeit als «Elle»-Kolumnistin verfasste Carroll Texte für zahlreiche bekannte US-Zeitschriften. Sie war die erste Redakteurin des US-amerikanischen Männermagazins «Playboy» und führte Interviews im «Rolling Stone» oder in der «Vanity Fair».

Ferner war Carroll als Autorin für «Saturday Night Live» tätig und moderierte zwischen 1994 und 1996 ihre eigene Fernsehsendung. Überdies war sie Mitbegründerin mehrerer Dating-Websites und einer Partnervermittlung. Sie war zweimal verheiratet, hat keine Kinder und lebt im Bundesstaat New York.

Memoiren, Anschuldigung gegen Donald Trump und Entlassung

2019 veröffentlichte Carroll ihre Memoiren. In dem Buch thematisiert sie diejenigen Probleme, die Frauen in den Wahnsinn treiben würden: Sie kommt zum Schluss, dass stets Männer am Ursprung dieser Probleme stehen würden.

Sie beschreibt darin überdies die «abscheulichen Männer», die sie ihrer Meinung nach misshandelt und belästigt hatten. Unter anderem erhob die Autorin auch gegen den damaligen US-Präsidenten Donald Trump erstmals öffentliche Anschuldigungen: Er habe sie 1995 oder 1996 in einem Luxuskaufhaus gegen eine Garderobenwand gedrängt und vergewaltigt, so die Anschuldigung.

Wird Donald Trump 2024 noch einmal US-Präsident?

2020 trennte sich «Elle» von Jean Carroll. Auf Twitter vermeldete die Autorin, dass sich die Zeitschrift wegen der Anschuldigungen gegen Donald Trump von ihr trennte. «Elle» streitet diesen Sachverhalt ab und betont, dass die Entlassung auf rein wirtschaftlichen Überlegungen beruhte.

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